Bausparer: Kündigungen und Alternativen
Stand: 18.07.2016
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Berlin/Stuttgart - Alte Bausparverträge werfen Zinsen ab, die aktuell nicht mehr zu bekommen sind. Daher werden immer mehr Verträge von den Banken gekündigt. Wie viele Bausparverträge die Bausparkassen seit dem Jahr 2008 gekündigt haben, ist nicht klar. Die Branche spricht von 200 000 Vertragskündigungen, Schätzungen liegen teilweise weit darüber. Häufig handelt es sich dabei um gut verzinste Altverträge - bei denen Sparer die gesamte Bausparsumme erreicht hatten. Gegen eine solche Kündigung vorzugehen, sei nicht erfolgversprechend, sagt Jörg Sahr von der Stiftung Warentest: "Bei Kündigungen von übersparten Verträgen haben die Gerichte in den vergangenen Jahren den Bausparkassen Recht gegeben."
Grundsätzlich kombiniert Bausparen die Finanzierung einer Immobilie und Sparen. Der Sparer zahlt zunächst in den Bausparvertrag ein. Dadurch erhöht er sein Eigenkapital, das verzinst wird. Und nach der Ansparphase bekommt er ein günstiges Darlehen - über die restliche Bausparsumme. Voraussetzung: Er hat ein bestimmtes Mindestguthaben, meist 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme angespart und erfüllt weitere Bewertungskriterien. Das Darlehen kann er aufnehmen, muss es aber nicht - das galt jedenfalls früher.
Darlehen nicht angenommen - Kündigung
Doch in den vergangenen zwei bis drei Jahren haben die Bausparkassen nicht nur übersparte Verträge gekündigt. Es traf auch Verträge von Bausparern, die die Zuteilungsreife erreicht haben, aber das Darlehen in den vergangenen zehn Jahren nicht in Anspruch genommen hatten. Der Grund dafür ist die Niedrigzinsphase, die auch den Kassen zu schaffen macht. Die teils noch hochverzinsten Altverträge können die Bausparkassen derzeit auf dem Markt nicht refinanzieren, da Bausparkassen das Geld ohne großes Risiko anlegen müssen - ein Minusgeschäft für die Bausparkassen. Entsprechend werden die Kündigungen begründet. "Aufgrund der EZB-Nullzinspolitik kommen die Bausparkassen um unpopuläre Maßnahmen nicht herum", sagt Andreas J. Zehnder, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Privaten Bausparkassen. Um die Bauspargemeinschaft als Ganzes zu schützen, sehen die Bausparkassen sich gezwungen, Verträge zehn Jahre nach Erreichen der Zuteilungsreife zu kündigen.
Argumentation umstritten
Bei solchen Kündigungen berufen sich die Bausparkassen auf das allgemeine Darlehensrecht. Demnach kann ein Kreditnehmer einen Kredit nach zehn Jahren kündigen. Sahr kennt die Argumentation der Bausparkassen: Die Spareinlagen des Bausparers seien nichts anderes als ein Darlehen an die Bausparkassen. Dieses Darlehen hätten sie mit der Zuteilungsreife des Vertrags vollständig empfangen - zu dem Zeitpunkt, an dem der Bausparer selbst das Recht auf ein Darlehen hat. Wie jedem Darlehensnehmer stehe also auch den Bausparkassen nach zehn Jahren das gesetzliche Kündigungsrecht zu. Dazu entschieden die Gerichte bislang unterschiedlich. "Einige halten die Kündigungen für zulässig, andere nicht." Klarheit wird wohl erst das Urteil des Bundesgerichtshof bringen - damit ist 2017 zu rechnen. Wer eine Kündigung bekommt, kann sich wehren und schriftlich Einspruch einlegen. Die Verbraucherzentralen stellen dafür online einen Musterbrief zur Verfügung.
Vorsicht Scheck
Doch Vorsicht: Vereinzelt lassen sich die Bausparkassen von einem Einspruch nicht irritieren. Sie schicken dann einen Scheck über die angesparte Summe. Verbraucher sollten ihn nicht einfach annehmen. Das Behalten eines Schecks könne dazu führen, dass später - im Falle einer Klage - die Bausparkasse argumentiert, der Kunde sei mit der Vorgehensweise einverstanden gewesen - er habe die Rückzahlung akzeptiert und den Vertrag als beendet angesehen, warnt Nauhauser.
Wer einen solchen Scheck erhält, sollte gegenüber der Bausparkasse erklären, dass man weder Kündigung noch Scheck akzeptiert - und zwar schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Die Kopien der Schreiben und den Rückschein sollten Sparer gut aufbewahren - zum Nachweis im Falle eines Prozesses.
Modernisierer profitieren
Trotz der Kündigungswelle könnte sich Bausparen nach Auffassung von Sahr für manche lohnen - etwa für Modernisierer. Drei Viertel aller Häuser in Deutschland sind älter als 30 Jahre. Jedes Jahr werden 130 Milliarden Euro für Modernisierung ausgeben. Mit einem Bausparvertrag könnten sich Hausbesitzer schon Jahre im Voraus einen günstigen Kredit für ihre Modernisierung sichern, erklärt der Finanztest-Experte. "Der Zinssatz von meist zwei bis drei Prozent für das Bauspardarlehen steht heute schon fest." Andere Kredite seien hingegen abhängig von der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt.
Sahr nennt noch eine weitere Zielgruppe: Wer Kleinsummen braucht, könnte darüber nachdenken. Denn bei Bausparverträgen spielt die Höhe des Darlehens keine Rolle - niedrige Zinsen bekommt man auch bei geringeren Beträgen. Ansonsten würden manche Banken hingegen Zinsaufschläge vom Kunden verlangen, wenn diese weniger als 30 000 oder 50 000 Euro brauchen. Teilweise vergeben sie solche Kleinsummen laut Sahr nur als herkömmlichen Ratenkredit - zu deutlich höheren Zinsen als einen Immobilienkredit.