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Bausparen: Der BGH kippt die Darlehensgebühr

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Karlsruhe - Einige Bausparer dürften sich über das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) freuen: Denn das Gericht hat entschieden, dass Bausparer ihre Darlehensgebühren zurückerstattet bekommen, wenn sie diese bereits entrichtet haben. Auch entsprechende Klauseln zu Darlehensgebühren in Bausparverträgen sind nach Ansicht des Gerichts unzulässig. Denn diese würden Bausparer benachteiligen.

Gebühren betreffen vorrangig alte Verträge

Die Darlehensgebühr fällt an, wenn Bausparer den Kredit in Anspruch nehmen - zusätzlich zu den Zinsen. Nach Auskunft der Dachverbände sieht zwar keine der 20 Bausparkassen die Gebühr noch in ihren aktuellen Tarifen vor. Früher war sie nach Angaben der klagenden Verbraucherzentrale NRW aber weit verbreitet. Profitieren können also Kunden mit einem älteren Vertrag, die ihr Darlehen erst noch beantragen wollen oder die Gebühr vor nicht allzu langer Zeit gezahlt haben. Wie viele das sind, ist unklar. Wer von seiner Bausparkasse Geld zurückfordern kann, hängt von der Verjährungsfrist ab. Diese beträgt mindestens drei Jahre. Wer die Gebühr 2013 oder später entrichtet habe, könne also auf jeden Fall noch bis Jahresende Ansprüche geltend machen, sagte ein Sprecher der Verbraucherzentrale. Wie es für Bausparer aussieht, die vor 2013 gezahlt haben, muss demnach noch gerichtlich geklärt werden. Für normale Kreditverträge hatte der BGH bereits 2014 entschieden, dass Banken kein Bearbeitungsentgelt verlangen dürfen, weil sie damit interne Kosten auf unzulässige Weise auf die Kunden abwälzen. "Für Bauspardarlehen gilt nichts Abweichendes", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger bei der Urteilsverkündung.

Bausparer seien benachteiligt

In der Verhandlung am Morgen hatte BGH-Anwalt Reiner Hall für die Bausparkassen auf besondere Vorteile verwiesen, die Bauspardarlehen gegenüber Immobilienkrediten hätten. So könnten Bausparer das geliehene Geld beispielsweise ohne Zusatzkosten vor Ende der Laufzeit zurückzahlen. Das müsse seinen Preis haben. Nach Auffassung der Richter rechtfertigen die Vorteile trotzdem nicht die Darlehensgebühr. Der Bausparer habe bereits an anderer Stelle "nicht unerhebliche Nachteile" hinzunehmen, hieß es. So sei üblicherweise direkt bei Vertragsunterzeichnung eine Abschlussgebühr zu zahlen. Außerdem gebe es auf das angesparte Geld zu normalen Zeiten unterdurchschnittlich niedrige Zinsen.

Klage gegen Schwäbisch Hall

Um dieses Grundsatz-Urteil zu erstreiten, hatten die Verbraucherschützer die größte deutsche Bausparkasse Schwäbisch Hall wegen einer Klausel zu einem älteren Tarif verklagt. "Berechtigten Ansprüchen unserer Kunden kommen wir selbstverständlich nach", erklärte Schwäbisch Hall in einer ersten Reaktion auf das Urteil. Die Darlehensgebühr sei aber schon mit dem Jahr 2000 abgeschafft worden. Ursprünglich wollte der BGH auch zwei Klagen von Bausparern gegen Wüstenrot verhandeln. Die Kläger machten aber kurzfristig einen Rückzieher. Wüstenrot teilte dazu auf Anfrage mit, man habe sich auf einen Vergleich geeinigt und Stillschweigen vereinbart.

So holen sich Bausparer unzulässige Gebühren zurück

- Gebühr zurückfordern: Ob ein Bausparkunde die Gebühr gezahlt hat, geht in der Regel aus seinen Vertragsunterlagen hervor. Wer das Entgelt bezahlt hat, sollte es schriftlich von seiner Bausparkasse zurückfordern. Zusätzlich können auf diesen Betrag Zinsen geltend gemacht werden. Am besten ist es, den Brief per Einschreiben zu schicken, damit er auch sicher ankommt.

- Hartnäckig bleiben: Nicht jeder Forderung wird sofort entsprochen. Einige Kassen versuchen Ansprüche abzuwehren. Bausparer können dann Widerspruch einlegen. Hilfe erhalten sie dazu z. B. von einem Ombudsmann der Bausparkassen oder bei einer Rechtsberatung.

- Verjährung beachten: Die Frage der Verjährungsfristen ist noch nicht endgültig geklärt. Häufig verjähren Ansprüche nach drei Jahren. Das heißt: Kunden, die ihr Darlehen 2013 bekommen haben, sollten auf der sicheren Seite sein.  Sie müssten allerdings bis spätestens 31. Dezember tätig werden, um ihre Ansprüche nicht zu verlieren.Kunden, die ihr Darlehen erst 2014 oder später bekommen haben, haben noch ein wenig mehr Zeit.