Bausparen: Änderungen für Anlagen geplant?
Stand: 13.02.2015
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Berlin - Möglicherweise ist mit Neuregelungen für Bausparkassen zu rechnen: Derzeit werden gesetzliche Vorgaben für An- und Rücklagen geprüft.
Die gesetzlichen Regelungen für Bausparkassen könnten sich ändern. Das Bundesfinanzministerium prüfe derzeit Änderungen, sagte eine Ministeriumssprecherin am Freitag in Berlin zu einem entsprechenden Bericht der "Wirtschaftswoche". Es gebe aber noch keine konkreten Pläne. Möglich sind demnach Änderungen im Bereich der Vorgaben für Anlagen und Rückstellungen.
Breitere Anlageformen im Gespräch
Die "Wirtschaftswoche" hatte zuvor über die Pläne des Finanzministeriums berichtet, wonach Bausparkassen künftig das Geld ihrer Kunden deutlich breiter und damit ertragreicher anlegen dürften. Bisher dürften die Kassen nur in sehr risikoarme Produkte investieren, die aber fast keine Rendite mehr abwürfen. Es gebe zudem Überlegungen, den Bausparkassen das Auflösen von Rückstellungen zu ermöglichen.
Gesetzliches Kündigungsrecht gefordert
Das Finanzministerium will dem Bericht zufolge auch die Einführung einer gesetzlichen Kündigungsklausel bei Altverträgen nicht ausschließen, die nicht mehr für Hausbau und Renovierung benützt würden. Einige Bausparkassen drängten auf ein gesetzlich verankertes Kündigungsrecht. Die Ministeriumssprecherin sagte dazu, eine gesetzliche Kündigungsklausel stehe nicht zur Debatte.