Bankkunden: Schlichter können bis 10.000 Euro entscheiden
Stand: 29.08.2014
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Berlin - In Schlichtungsverfahren zwischen Privatbanken und ihren Kunden müssen die Institute künftig bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro die Entscheidung des Schlichters anerkennen. Ab dem kommenden Jahr wird der so genannte bindende Streitwert für die Ombudsverfahren damit doppelt so hoch sein wie bisher, wie der Bundesverband deutscher Banken (BdB) am Donnerstag in Berlin mitteilte.
"Die Verpflichtung der Banken, Entscheidungen der Ombudlseute bis zu einer bestimmten Höhe umzusetzen, ist für die Kunden wichtig", erklärte Hauptgeschäftsführer Michael Kemmer. "Darin sind wir uns mit den Verbraucherschutzorganisationen einig", fügte er an.
Kunden können sich an die unabhängige Ombudsstelle wenden, wenn sie der Auffassung sind, dass sie durch das Verhalten ihrer Bank einen Nachteil erlitten haben. Kommt es zu einem Schlichtungsspruch, so ist dieser für die Privatbank binden, wenn der strittige Betrag die vorgegebene Grenze nicht übersteigt. Der Kunde hingegen kann auch nach der Entscheidung des Ombudsmanns sein Anliegen vor Gericht weiterverfolgen.
Die meisten Streitigkeiten um Wertpapierkäufe und Kredite
Insgesamt wandten sich im vergangenen Jahr 11.046 Verbraucher an die Schlichtungsstellen von Privatbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken, wie die "Welt" am Donnerstag berichtete. Das seien zwei Prozent weniger Beschwerden gewesen als 2012. Mit 6551 Fällen seien die meisten Beschwerden auf die privaten Geldinstitute entfallen. Bei den Sparkassen seien es 2414, bei den Volks- und Raiffeisenbanken 2081 Beschwerden gewesen.
In den meisten Fällen habe es sich um Streitigkeiten wegen Wertpapier- oder Kreditgeschäften gehandelt. In der Mehrheit aller Fälle hätten die Schlichter zugunsten der Kunden entschieden oder sich zumindest für einen Vergleich ausgesprochen. Eine Bindungswirkung wie für die Privatbanken gibt es bei den Ombudsstellen von Sparkassen und Genossenschaftsbanken allerdings nicht.