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Bankkunden können Bearbeitungsgebühren zurückfordern

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Frankfurt/Main - Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.:XI ZR 290/11) dürfen Banken für die Benachrichtigung über eine nicht eingelöste Abbuchung keine Gebühren verlangen. Gezahlte Gebühren können vom Bankkunden zurückgefordert werden.

Verbraucher können von ihren Banken und Sparkassen Benachrichtigungsgebühren zurückverlangen, die sie in den letzten drei Jahren für nicht eingelöste Lastschriften zahlen mussten. Die Verbraucherzentrale Hessen bietet dazu einen Musterbrief auf ihrer Homepage. Allerdings können die Gebühren nur für Fälle bis Anfang Juli 2012 zurückgefordert werden.

Am 9. Juli treten die veränderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken in Kraft. Danach dürfen Banken ein Benachrichtigungsentgelt von ihren Kunden verlangen. Nach den alten AGB ermächtigte der Kunde durch den Lastschrifteinzug seinen Vertragspartner für Zahlungen. Mit den neuen AGB werden auch die Banken ermächtigt und können für ausgefallene Lastschriften nun Gebühren von ihren Kunden verlangen, erklärt Eva Raabe vom Verbraucherzentrum Hessen. Diese Änderung geht auf die EU-Zahlungsdiensterichtlinie von 2007 zurück, so Raabe.