Bankenverband will Einlagensicherung drastisch reduzieren
Stand: 23.09.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Berlin - Kunden soll im Fall einer Insolvenz ihrer Bank künftig ein erheblich geringerer Höchstbetrag ersetzt werden als bisher. Die Privatbanken planen eine deutliche Verringerung der Sicherungshöhe ihrer freiwilligen Einlagensicherung, wie der Bundesverband deutscher Banken (BdB) am Donnerstag in Berlin mitteilte. Dieser Schritt sei notwendig, um den Einlagensicherungsfonds für künftige Aufgaben zu rüsten und Kunden "auch weiterhin glaubhaft den besten Schutz für ihre Spareinlagen zu bieten".
Nach den Plänen des BdB soll die Sicherungsgrenze der Sparbeträge schrittweise von derzeit 30 Prozent auf 8,75 Prozent bis 2025 gesenkt werden. Das heißt, jeder Gläubiger einer Privatbank ist dann maximal mit 8,75 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals seiner Bank abgesichert. Damit fällt den Angaben zufolge die niedrigste garantierte Summe von derzeit 1,5 Millionen Euro auf 437.500 Euro. Die Garantiesumme ist gestaffelt nach Größe der Bank.
Bankenverband: Schutz ist nach wie vor ausreichend
Damit liege der Schutz zum Ende der Reform des Fonds aber immer noch mindestens viermal höher als die heute gesetzlich garantierten 100.000 Euro, hieß es. Mit diesem Schutzniveau seien weiterhin auch hohe Einlagen, etwa aus Hausverkäufen oder der Auszahlung einer Lebensversicherung, in der Regel komplett geschützt.
Über die Reform soll die Delegiertenversammlung des BdB am 17. Oktober entscheiden, da mehrere Satzungsänderungen nötig sind.
Der Einlagensicherungsfonds schützt Kundenguthaben bei den privaten Banken in Deutschland im Fall einer Insolvenz. Er übernimmt die Einlagenteile des Bankkunden, die über der aktuell gültigen gesetzlichen Grenze von 100.000 Euro liegen. Dieser Betrag wird von der Entschädigungseinrichtung aller deutschen Banken abgedeckt.