Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Bankenverband will Einlagensicherung drastisch reduzieren

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Berlin - Kunden soll im Fall einer Insolvenz ihrer Bank künftig ein erheblich geringerer Höchstbetrag ersetzt werden als bisher. Die Privatbanken planen eine deutliche Verringerung der Sicherungshöhe ihrer freiwilligen Einlagensicherung, wie der Bundesverband deutscher Banken (BdB) am Donnerstag in Berlin mitteilte. Dieser Schritt sei notwendig, um den Einlagensicherungsfonds für künftige Aufgaben zu rüsten und Kunden "auch weiterhin glaubhaft den besten Schutz für ihre Spareinlagen zu bieten".

Nach den Plänen des BdB soll die Sicherungsgrenze der Sparbeträge schrittweise von derzeit 30 Prozent auf 8,75 Prozent bis 2025 gesenkt werden. Das heißt, jeder Gläubiger einer Privatbank ist dann maximal mit 8,75 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals seiner Bank abgesichert. Damit fällt den Angaben zufolge die niedrigste garantierte Summe von derzeit 1,5 Millionen Euro auf 437.500 Euro. Die Garantiesumme ist gestaffelt nach Größe der Bank.

Bankenverband: Schutz ist nach wie vor ausreichend

Damit liege der Schutz zum Ende der Reform des Fonds aber immer noch mindestens viermal höher als die heute gesetzlich garantierten 100.000 Euro, hieß es. Mit diesem Schutzniveau seien weiterhin auch hohe Einlagen, etwa aus Hausverkäufen oder der Auszahlung einer Lebensversicherung, in der Regel komplett geschützt.

Über die Reform soll die Delegiertenversammlung des BdB am 17. Oktober entscheiden, da mehrere Satzungsänderungen nötig sind.

Der Einlagensicherungsfonds schützt Kundenguthaben bei den privaten Banken in Deutschland im Fall einer Insolvenz. Er übernimmt die Einlagenteile des Bankkunden, die über der aktuell gültigen gesetzlichen Grenze von 100.000 Euro liegen. Dieser Betrag wird von der Entschädigungseinrichtung aller deutschen Banken abgedeckt.