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Bankenverband präsentiert Vorschläge zum Anlegerschutz

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Berlin - Der Entwurf des Anlegerschutzgesetzes sieht vor, die Bankberater bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu registrieren und zu kontrollieren. Der Bankenverband hält dies jedoch für überzogen. „In der Flensburger Punktekartei werden auch nicht alle deutschen Führerscheininhaber erfasst, sondern nur diejenigen, die gegen wichtige Verkehrsvorschriften verstoßen“, so Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes.

Denn allein durch eine Erfassung von Mitarbeiternamen werde die Kontrolltätigkeit der BaFin nicht verbessert. Das Register stelle vielmehr alle Beschäftigten unter Generalverdacht, die im Interesse ihrer Kunden ordnungsgemäß beraten.

Das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, die Anlageberatung durch die BaFin besser und effizienter beaufsichtigen zu können, lasse sich anders und weniger einschneidend erreichen. Daher hat der Bankenverband einen eigenen Vorschlag entwickelt, der auch dem Gesetzgeber seit Oktober 2010 vorliegt:

• Die Banken werden verpflichtet, Fälle eklatanter oder wiederholter Fehlberatung der BaFin unverzüglich mitzuteilen.

• Dabei sollen die Identitäten des Beraters und auch seines Vorgesetzen offengelegt werden.

• In ein BaFin-Register kommen nur solche Mitarbeiter, die eklatant oder wiederholt wegen Fehlberatung aufgefallen sind.

Der Vorschlag verbessere die Kontrollmöglichkeiten der BaFin deutlich. Hingegen sei das vom Bund geplante Register kein taugliches Mittel, die Qualität der Beratung zu verbessern, so Kemmer.