Bankenprovisionen: nichts Genaues weiß man nicht
Stand: 14.09.2011
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Berlin - Verbraucher werden von vielen Kreditinstituten über die kassierten Provisionen beim Verkauf von Wertpapieren weiter im Dunkeln gelassen. Das monieren Verbraucherschützer. Mehr als die Hälfte der Institute verweigerte ihren Kunden Auskünfte dazu völlig oder teilweise, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch in Berlin nach einer Stichprobe mitteilte.
Häufig würden Gebühren nicht klar in Euro und Cent, sondern nur "in Prozent von irgendwas" genannt, wie vzbv-Vorstand Gerd Billen kritisierte. Nötig seien eine Sonderprüfung der Finanzaufsichtsbehörde Bafin und gesetzlich standardisierte Vorgaben für Informationen.
Nur vier von 172 untersuchten Auskünften von Banken und Sparkassen seien aussagekräftig gewesen. Dies sei "ein Trauerspiel", sagte Billen. Für Verbraucher sei der Kauf von Wertpapieren wie Aktien, Investmentfonds oder Zertifikaten "ein Vertrauensgeschäft". Nur in Kenntnis der Provision könne ein Kunde aber abwägen, ob ihm ein Produkt verkauft wird, weil die Bank sehr viel daran verdiene oder es für ihn tatsächlich den größten Nutzen habe.
Für die Studie hatten Verbraucher nachträglich Informationen von Geldinstituten verlangt. Dabei wurden - wenn überhaupt - verschiedene Gründe für Auskunftsverweigerung genannt: angebliche Verjährung von Ansprüchen, bereits erteilte allgemeine Auskünfte oder dass eine Information nur gegen erneute Rechnung möglich sei. Von insgesamt 172 Antworten hätten 62 überhaupt Angaben zu Provisionen enthalten.
Aus Sicht der Verbraucherschützer müssen Angaben jeweils einzeln zu Abschluss- und Folgeprovisionen sowie nach Kalenderjahren gemacht werden. Rechtlich problematisch sei, dass Institute Verkäufe teils als Festpreisgeschäfte verstünden. Das bedeutet, dass sie Wertpapiere auf eigene Rechnung kaufen und dann aus dem Bestand weiterverkaufen. Klassischerweise würden Provisionen aber bei Kommissionsgeschäften fällig, wobei die Bank Wertpapiere auf Rechnung des Kunden auf dem Markt kauft. Hierfür habe der Bundesgerichtshof die Offenlegung von Vergütungen bestätigt, betonte der vzbv.
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