Bankenaufsicht in Europa nimmt Formen an
Stand: 23.05.2013
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Straßburg - Das EU-Parlament hat sich für eine zentrale Aufsicht von Großbanken in der Eurozone ausgesprochen. Nach diesem Beschluss soll die Europäische Zentralbank (EZB) für die Aufsicht von etwa 150 Großbanken zuständig sein. Das Parlament hatte sich mit den Regierungen im März darüber verständigt.
Allerdings haben die Parlamentarier bei diesem Votum am Mittwoch in Straßburg die erforderliche Schlussabstimmung verschoben. So wollen sie ein Druckmittel in der Hand behalten, um bei den anstehenden Verhandlungen eine Rechenschaftspflicht der EZB gegenüber dem Parlament durchzusetzen. Wann abgestimmt werden soll, ist noch nicht klar. Ohne Schlussabstimmung kann die Bankenaufsicht nicht in Kraft treten.
"Die Stärkung einer bei der EZB zentralisierten europäischen Bankenaufsicht ist ein wesentliches Signal für mehr Sicherheit an den Finanzmärkten", sagte der CDU-Europaparlamentarier Burkhard Balz. Kleinere und mittelgroße Banken, insbesondere in Deutschland die Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, sollen weiterhin durch nationale Behörden kontrolliert werden.
Zu diesem gewaltigen Paket der stark umstrittenen Bankenunion gehören auch Systeme zur Abwicklung von Banken und die Einlagensicherung. Die Europäer wollen damit zukünftige Krisen und Exzesse bei den Banken verhindern. Es soll verhindert werden, dass nicht mehr mit den Geldern von Steuerzahlern Banken gerettet werden müssen. Auch bei der Einlagensicherung sind die Europäer einen Schritt vorangekommen. Der Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments hatte am Montag für den Schutz von Spareinlagen bis 100.000 Euro gestimmt. "Einlagen von Kleinsparern bleiben damit bei Bankenrettungen tabu", sagte der SPD-Abgeordnete Peter Simon.
Zur Abwicklung einer Bank werden zuerst die Eigentümer, und wenn erforderlich, die Gläubiger herangezogen. Wird noch mehr Geld gebraucht, sollen nationale Abwicklungsfonds geschaffen werden, die durch Beiträge der Banken gespeist werden. Dies dient dem Schutz der Steuerzahler. Sparer mit Einlagen über 100.000 Euro sollen nur in letzter Not belastet werden.