Bankenabgabe passiert Bundesrat
Stand: 26.11.2010
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Berlin - Der Weg für die ab 2011 geplante Bankenabgabe und ein spezielles Pleiteverfahren für Großbanken ist geebnet. Der Bundesrat billigte am Freitag die Gesetzespläne der schwarz-gelben Bundesregierung. Für den von mehreren Ländern angestrebten Vermittlungsausschuss fand sich in der Länderkammer hingegen keine Mehrheit.
Ursprünglich wollten die Länder unter anderem durchsetzen, dass Sparkassen und Genossenschaftsbanken von der Abgabe verschont werden. Diese Banken stellten kein besonderes Risiko dar und dürften daher auch nicht zur Bankenabgabe herangezogen werden, argumentierten sie.
Der Staatsminister im Kanzleramt, Eckart von Klaeden (CDU), erklärte, die Regierung sei bereit, Bürgschaftsbanken zu verschonen. Voraussetzung sei aber, dass die Länder eine Patronatserklärung abgeben und dies auch EU-beihilferechtlich möglich sei.
Nach den Gesetzesplänen sollen alle deutschen Kreditinstitute die Gebühr in einen Krisenfonds einzahlen. Förderbanken wurden bereits ausgenommen. Der neue Krisenfonds zur Vorsorge gegen Schieflagen soll über mehrere Jahre aufgebaut werden.
Die Rede ist von etwa einer Milliarde Euro pro Jahr, Zielgröße sind am Ende 70 Milliarden Euro. Die Abgabe orientiert sich an der Größe, Risikoausrichtung und der Verflechtung einer Bank.
Die Bankenabgabe ist Teil der Regierungspläne zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten. Mit dem Gesetz soll also ein neues Auffangnetz geschaffen werden nach dem staatlichen Bankenrettungsfonds Soffin. Es sieht neben der Bankenabgabe und einem Pleiteverfahren für Großbanken auch schärfere Bonus-Regeln für Banken vor, die mit Steuerzahlergeld gestützt werden. Der Bundestag hatte die Pläne bereits Ende Oktober gebilligt.