Bank darf für Depotübertrag keine Gebühren verlangen
Stand: 11.02.2014
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Leipzig - Für Anleger fallen beim Wechsel des Depots in der Regel keine Kosten an. Im Gegenteil: Oft locken Banken sogar mit Prämien neue Kunden an. Die alte Bank darf dem scheidenden Kunden jedenfalls keine Gebühren für den Wechsel in Rechnung stellen.
Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Denn die Bank kommt beim Depotwechsel ihrer gesetzlichen Pflicht zur Herausgabe der Wertpapiere nach, die sie im Auftrag des Kunden verwahrt hat.
Wie lange der Übertrag von Wertpapieren dauert, hängt von der Bank ab, bei der die Papiere vor dem Übertrag lagern. Gesetzliche Regelungen gibt es hierzu nicht. In der Regel sollte der Übertrag nach Angaben der Verbraucherschützer aber nicht länger als einen Monat dauern.