Bafin verteidigt Kündigung von Bausparverträgen
Stand: 05.01.2015
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP
Berlin - Bausparveträge sind zweckgebunden an einen Kauf oder einen Bau eines Wohngebäudes. Dieser Ansicht ist zumindest die Finanzaufsicht Bafin. Wer ein Bauspardarlehen als Kapitalanlage nutze, müsse deren Kündigung hinnehmen; ebendies ist kürzlich zehntausenden von Bausparern widerfahren.
"Von Abzocke kann keine Rede sein", sagte König der Online-Ausgabe der "Bild" vom Samstag. Gekündigt werde derzeit Kunden, die ihren Bausparvertrag seit Längerem nicht zum Kauf oder zum Bau eines Hauses nutzten, indem sie ihre Bauspardarlehen abriefen, sondern zum Sparen. Nach Ansicht der Bausparkassen seien Bausparverträge aber nicht als Kapitalanlage gedacht wie etwa ein Festgeldkonto. Im Zweifel müssten Gerichte entscheiden, ob Kündigungen rechtens sind.
Schwierige Marktlage zwingt Bausparkassen zum handeln
Die Bausparkassen litten ebenso wie Lebensversicherer unter der langanhaltenden Niedrigzinsphase, erklärte König. Es sei schwierig, ausreichende sichere Renditen für die Kunden zu erzielen. Um Schieflagen zu vermeiden, überwache die Bafin den Markt genau, sagte König. Falls eine einzelne Bausparkasse in ernsthafte Schwierigkeiten gerate, werde sie "entsprechend handeln". Die Einlagen der Bausparer seien aber "durch die verschiedenen Sicherungseinrichtungen geschützt", sagte die Bafin-Chefin.
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