Bafin plant Beschränkung von CFD-Handel für Privatanleger
Stand: 09.12.2016
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Frankfur - Die deutsche Finanzaufsicht Bafin plant, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von finanziellen Differenzgeschäften - sogenannten CFDs - zu beschränken. Das teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) am Donnerstag mit. Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürften dann Privatkunden nicht mehr angeboten werden.
"Das Verlustrisiko bei CFDs mit Nachschusspflicht ist für den Anleger unkalkulierbar", erklärte die Chefin der Wertpapieraufsicht der Bafin, Elisabeth Roegele. "Aus Verbraucherschutzgründen können wir das nicht akzeptieren." Die Behörde räumte der Finanzwirtschaft eine Frist bis 20. Januar 2017 ein, um zu ihren Plänen Stellung zu nehmen.
Mit CFDs können Anleger auf die Kursentwicklungen etwa von Aktien oder Rohstoffen spekulieren. Verglichen mit Direktinvestments ist der Kapitaleinsatz gering, da die Instrumente nur die Kursänderungen abbilden. Bei einer positiven Abweichung erhält der Anleger den Differenzbetrag, bei einer negativen muss er diesen ausgleichen. Bei manchen CFDs wetten Anleger aber nicht nur mit ihrem eingesetzten Geld, sondern müssen Geld nachschießen, wenn die auszugleichende Differenz den Kapitaleinsatz übersteigt. Bei dieser Art CFDs könnten Anleger Verlustrisiken angesichts teils großer Börsenschwankungen in kurzer Zeit nicht wirksam begrenzen, argumentiert die Bafin.
Die Finanzaufsicht hatte bereits im Juli verkündet, den Vertrieb von Bonitätsanleihen an Privatanleger generell verbieten zu wollen. Mit den Papieren können Anleger auf die Kreditwürdigkeit von Firmen wetten. Eine Entscheidung über das geplante Produktverbot steht noch aus.