BaFin leitet Bußgeldverfahren gegen Banken ein
Stand: 13.03.2012
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Berlin - Wegen Verstößen gegen die Beratungsprotokoll-Vorschriften hat die Finanzaufsicht BaFin in zehn Fällen Bußgeldverfahren gegen Banken eingeleitet. Hierüber berichtet das "Handelsblatt" in seiner Dienstagsausgabe. In zwei Fällen seien bereits Bußgelder in Höhe von 18.000 Euro und 26.000 Euro verhängt, gegen die sich die betroffenen Banken jedoch zur Wehr setzen. Das maximale Bußgeld in solchen Fällen beträgt 50.000 Euro.
Als Konsequenz aus der Finanzkrise sind Kreditinstitute seit 2010 verpflichtet, die Anlageberatung bei Wertpapierkäufen zu protokollieren und die Protokolle dem Kunden auszuhändigen.
Bei der Anlageberatung können sich Bankkunden nach Angaben der Verbraucherzentralen aus der vergangenen Woche allerdings oft nicht auf das vorgeschriebene Gesprächsprotokoll verlassen. Trotz der gesetzlichen Pflicht werde teils überhaupt keine Aufzeichnung ausgehändigt. In einer Stichprobe von 50 Gesprächen in 50 Geldinstituten war dies acht Mal passiert. In 40 Prozent der Fälle sollten Kunden unterschreiben, obwohl dies nur der Berater muss. Auch die Risikobereitschaft von Kunden war zum Teil nicht korrekt dokumentiert worden.