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BaFin: Anlageberatung der Banken immer noch mit Mängeln

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Berlin - Eine am Montag veröffentlichte Untersuchung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) offenbart, dass viele Banken und Wertpapierhändler die gesetzlich vorgeschriebene Information der Anleger auf die leichte Schulter nehmen. Demnach ließe die Information über Risiken der Anlage oftmals zu wünschen übrig.

Die Aufsichtsbehörde überprüfte dabei mehrere Hundert Produktinformationsblätter, mit denen die deutsche Kreditwirtschaft seit Anfang Juli Anleger über Risiken und Besonderheiten der ins Auge gefassten Aktien, Anleihen und Zertifikate informieren muss. Das Ergebnis: Die Information über Risiken und Kosten der gewählten Anlage lässt in "vielen Fällen" noch immer zu wünschen übrig.

Dabei hatte der Gesetzgeber eigentlich klare Vorgaben zur Verbesserung des Verbraucherschutzes gemacht: Seit 1. Juli müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen ihre Kunden kurz und prägnant über die wesentlichen Merkmale der in der Anlageberatung empfohlenen Produkte informieren - in Informationsblättern mit nicht mehr als zwei bis drei Seiten Umfang.

Mängel: Haftungsausschluss und Fachchinesisch

Doch die Mängelliste der Prüfer ist lang: Die Produkte und die mit ihnen verbundenen Risiken seien häufig "nicht hinreichend konkret beschrieben". Zum Teil hätten wesentliche Risiken der Anlage - sogar die Gefahr eines Totalverlusts - im Informationsblatt gefehlt.

Kritisch beurteilt die Aufsichtsbehörde auch die Sprache der Informationsblätter: Die gewählten Formulierungen seien für den "Normalanleger" regelmäßig wegen nicht erklärter Fachbegriffe und unbekannter Abkürzungen nur schwer verständlich. Häufig versuchten die Institute auch, die Haftung für die Richtigkeit der Informationsblätter auszuschließen. Dies sei aber nicht möglich, erklärte die BaFin.

Die Aufsichtsbehörde kündigte an, sie werde bei den Instituten, deren Informationsblätter deutliche Mängel aufweisen, kurzfristig auf Änderungen dringen und in Zukunft auch kontrollieren, ob die Institute die notwendigen Konsequenzen gezogen hätten.