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Autounfall: Bis wann darf ich mein Auto reparieren lassen?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Frankfurt/Main - Wer einen Unfall hatte, darf sein Auto auch dann noch in die Werkstatt bringen, wenn der Aufwand dafür 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes ausmacht. Obendrein ist die Reparatur zulässig, wenn die Kosten bis zu 10 Prozent höher ausfallen, als von einem Sachverständigen ermittelt wurde, so urteilte das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 29 C 3178/13 (21)).

In dem verhandelten Fall stritten sich Unfallopfer und Unfallverursacher darüber, wie hoch die Reparaturkosten für das Fahrzeug des Opfers sein dürfen. Das Gericht bestätigte, dass der Unfallverursacher die vollen Reparaturkosten zahlen muss, auch wenn die Kosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Auch ein Überschreiten der vom Sachverständigen kalkulierten Kosten um bis zu 10 Prozent sei zulässig. Dieser Bereich liege innerhalb des Werkstatt- und Prognoserisikos, das der Verursacher des Schadens zu tragen habe.