Auszug vor Mietvertragsende ist rechtens
Stand: 14.07.2014
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Berlin - Wer verbrauchsabhängige Betriebskosten sparen möchte oder schon vor Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist eine neue Wohnung findet, kann vorzeitig ausziehen.
Grundsätzlich können Mieter schon vor dem Ende der Vertragslaufzeit ausziehen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Allerdings müssen sie für die restliche Vertragslaufzeit die geschuldete Miete entrichten, selbst wenn sie die Wohnung nicht mehr bewohnen.
Sollte der Vermieter zustimmen, kann eine Wohnungsübergabe auch schon lange vor dem Ende des Mietvertrages erfolgen. Hierdurch kann der Mieter gegebenenfalls Einsparungen bei den verbrauchsabhängigen Betriebskosten erzielen, da die Zähler in der Regel bei der Wohnungsübergabe abgelesen werden. Bis zur Wohnungsübergabe ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. So sollten im Winter auch nach Auszug die Zimmer geheizt werden, um Schäden zu verhindern. Diese Pflicht kann der Mieter in seiner Abwesenheit auch durch Dritte erfüllen lassen.