Ausnahmeregeln bei der Bankenunion für kleine Banken
Stand: 21.07.2014
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Frankfurt - Kleine Banken sollen weniger als bisher geplant in den neuen Abwicklungsfonds für Pleiteinstitute, der im Rahmen der Bankenunion entsteht, einzahlen. Das meldet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" unter Berufung auf die Europäische Kommission. Ein internes Arbeitspapier sehe Ausnahmeregeln für kleinere Institute vor. Zuvor habe die Bundesregierung protestiert, dass ein erheblicher Teil der Abgabe nach gleichen Regeln festgelegt wurde. Gerade die meist kleineren Sparkassen reklamieren, dass sie in den Fonds nur einzahlen, aber im Ernstfall ohnehin kein Geld daraus erhalten würden.
Nun sollen Banken mit einer Bilanzsumme von weniger als 100 Millionen Euro von 2016 an im achtjährigen Einzahlungszeitraum nur 5000 Euro jährlich zum Fonds beitragen. Für Banken mit einer Bilanzsumme von weniger als 200 Millionen Euro sollen laut Bericht 10 000 Euro fällig werden. Kreditinstitute mit Bilanzsummen unter 300 Millionen Euro müssten sich auf einen Beitrag in Höhe von 15 000 Euro einstellen.
Deutschlands Sparkassen und Genossenschaftsbanken hatten zuletzt massiv auf eine Entlastung für kleinere Institute bei der neuen EU-Regelung gedrängt. Beschlossen ist, dass Europas Banken in einen gemeinsamen Abwicklungsfonds einzahlen sollen. Dieser soll ab Anfang 2016 zur Verfügung stehen und bis zum Jahr 2024 mit 55 Milliarden Euro gefüllt sein. Ziel ist, dass Steuerzahler nicht mehr für Bankpleiten haften müssen - oder zumindest nur dann, wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt.