Auslandskonto: Problem für Erben
Ralph Wefer
Director Communications - Banking & Insurance
Stand: 10.10.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
München - Im Erbfall kann es teuer werden, Konten im Ausland zu haben. Das betreffe vor allem mögliche Abwicklungskosten, teilt das Deutsche Forum für Erbrecht in München mit.
So müsse beispielsweise in Italien die Bank bei einem Guthaben von mehr als 25 000 Euro das Konto sperren, bis die Erbschaftsmeldung bei der Zentralbehörde in Rom durchgeführt wurde. Das gehe in der Regel nur über einen italienischen Rechtsanwalt oder Notar, was mit entsprechenden Kosten verbunden ist.
In Sachen Erbschaftsteuer ist das Auslandskonto weniger häufig ein Problem. Eine Ausnahme sind zum Beispiel spanische Konten: Hier würde im Erbfall eine Doppelbesteuerung in Spanien und Deutschland drohen. Das Erbschafts-Forum rät deshalb, Konten im Ausland am besten noch vor dem Erbfall aufzulösen.
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