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Ausbildungsbedingte Kosten können Kindergeldanspruch retten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - 8004 Euro - so viel dürfen Kinder in ihrer Ausbildung pro Jahr verdienen, ohne dass die Eltern den Kindergeldanspruch verlieren. Von den Einnahmen könnten jedoch in der Regel ausbildungsbedingte Kosten und die Sozialversicherungsbeiträge des Kindes abgezogen werden, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.

Werde etwa die Einkommensgrenze nur geringfügig überschritten, könne das Kindergeld durch abzugsfähige Ausgaben für Fachbücher oder andere Arbeitsmittel gerettet werden. Auch die Kosten für einen eigenen Hausstand des Kindes könnten von dem Einkommen abgezogen werden. Bei höheren Einkommen eigne sich eine Gehaltsumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge, um die Einkünfte des Kindes auf den Grenzbetrag zu reduzieren.

Eltern und Kinder sollten rechtzeitig ausrechnen, ob der Grenzbetrag eingehalten wird, um anderenfalls gegenzusteuern. Dies sei bis zum Jahresende möglich, wenn die Ausbildung im nächsten Jahr weitergeht. Wer in diesem Jahr seine Ausbildung beende, habe nur bis zum Ende der Ausbildung Zeit.