Auch Adoptionen bald von der Steuer absetzbar?
Stand: 19.03.2015
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Berlin - Eine künstliche Befruchtung können Paare bereits von der Steuer absetzen - gleiches könnte bald auch für Adoptionskosten gelten.
Die Frage, ob die Kosten für eine Adoption eine "außergewöhnliche Belastung" für den Steuerzahler darstellen, ist in diesem Fall entscheidend. "Das hat derzeit der Bundesfinanzhof zu entscheiden", sagt Constanze Grüning vom Bund der Steuerzahler. Prinzipiell gilt, dass "außergewöhnliche Belastungen" Kosten sein müssen, die dem Steuerzahler zwangsläufig entstehen. An dieser Zwangsläufigkeit hatten die Finanzgerichte bei Adoptionskosten bislang ihre Zweifel. Hoffnung gibt jedoch eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs, bei der die Richter angaben, von den bisherigen Urteilen abweichen zu wollen (Az.: VI R 60/11). Nun muss der Große Senat beim Bundesfinanzhof darüber entscheiden (GrS 1/139).
Aufwendungen jetzt schon mit angeben
In dem verhandelten Fall begründen die Adoptiveltern ihre Forderung nach der Absetzbarkeit der ihnen entstandenen Kosten damit, dass schließlich auch die Kosten einer künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind. Wer jedoch aus ethisch-religiösen oder gesundheitlichen Gründen nicht zu einer künstlichen Befruchtung bereit sei, dem bleibe nur die Adoption als einzige Möglichkeit der Familiengründung.
Betroffene Adoptiveltern sollten jetzt schon Aufwendungen wie Vermittlungsgebühren, Fahrtkosten oder Kosten für Fachliteratur in der Steuererklärung angeben. Akzeptiert das Finanzamt sie nicht, kann innerhalb eines Monats Einspruch gegen den Bescheid eingelegt werden, darauf weist der Steuerzahlerbund hin. Dabei sollten sich die Betroffenen auf das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof beziehen.