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Arbeitsweg: Auch die längere Strecke ist steuerlich absetzbar

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Erfurt - Arbeitnehmer können normalerweise nur den kürzesten Weg zur Arbeit von der Steuer absetzen. Aber es gibt auch eine Ausnahme: Ist eine längere Strecke verkehrsgünstiger, könne auch hierfür die Entfernungspauschale beansprucht werden, erklärt der Steuerberaterverband Thüringen unter Bezugnahme auf zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofes (Az.: VI R 19/11 und VI R 46/10).

Bisher hätten Finanzämter eine längere Strecke nur dann anerkannt, wenn die Arbeitnehmer dadurch mindestens 20 Minuten schneller auf der Arbeit sind, erklärt der Verband. Diese strenge Anforderung habe der Bundesfinanzhof nun aber aufgehoben. Denn im Einzelfall müssten alle Umstände, wie etwa die Streckenführung oder die Schaltung von Ampeln einbezogen werden. Allerdings muss dieser Weg dann auch regelmäßig benutzt werden.