Arbeitsrechtsschutzbeiträge als Werbungskosten geltend machen
Stand: 07.03.2012
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Berlin - Der Bund der Steuerzahler in Berlin erklärt, dass Beiträge für die Arbeitsrechtsschutzversicherung als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können.
Die Arbeitsrechtsschutzversicherung greift, wenn etwa ein Streit mit dem Arbeitgeber wegen einer Kündigung vor Gericht endet.
Wichtig ist dabei: Bei einer Police, die mehrere Rechtsbereiche abdeckt, sollte die Versicherungsgesellschaft den Beitragsteil für den Arbeitsrechtsschutz gesondert ausweisen.