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Arbeiten als Rentner: Rentenkürzung bei zu hohem Verdienst

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wer als Rentner weiterhin arbeitet, muss beachten, dass er die Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten darf. Anderenfalls kann ihm die Rente gekürzt werden. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Wer vor der gesetzlichen Altersgrenze in Rente geht, muss eine generelle Grenze von 400 Euro brutto im Monat beachten. Bei einem höheren Verdienst wird die Rente nur noch anteilig gezahlt. Unter Umständen kann sie sogar ganz entfallen. Eine Ausnahme: Zweimal im Jahr dürfen Rentner die Grenze bis zum doppelten Wert überschreiten. In zwei Monaten sind also Einkünfte bis zu 800 Euro zulässig.

Wer mehr Geld abzugsfrei hinzuverdienen möchte, kann eine Teilrente beantragen. Gewährt wird diese in drei Stufen: als Zwei-Drittel-Teilrente, als Ein-Halb-Teilrente oder als Ein-Drittel-Teilrente. Die Hinzuverdienstgrenzen werden hierbei individuell berechnet. Grundlage ist das Gehalt der letzten drei Kalenderjahre vor dem Beginn der ersten Altersrente. Entscheidend ist auch die Frage, ob der Verdienst in den alten oder neuen Bundesländern erzielt wurde.

Eine Beispielrechnung anhand des Durchschnittsentgelts der deutschen Arbeitnehmer: Wer in den letzten drei Kalenderjahren vor seinem Rentenbeginn stets 2703,83 Euro monatlich verdient hat, kann bei einer Zwei-Drittel-Teilrente im Westen 1023,75 Euro hinzuverdienen, im Osten 908,86 Euro. Bei einer Ein-Drittel-Teilrente liegt die Hinzuverdienstgrenze im Westen bei 1968,75 Euro und im Osten bei 1747,82 Euro.

Grundsätzlich gilt: Wer bereits die Regelaltersgrenze von mindestens 65 Jahren erreicht hat, kann unbegrenzt Geld hinzuverdienen, ohne dass er weniger Rente bekommt. Allerdings haben die Einkünfte unter Umständen Einfluss auf die Höhe einer Hinterbliebenenrente und der Krankenversicherungsbeiträge. Außerdem müssen die zusätzlichen Einkünfte versteuert werden.