Anspruch auf Kindergeld zwischen zwei Ausbildungen
Stand: 20.04.2015
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Berlin - Eltern können für ihre Kinder auch zwischen zwei Ausbildungsperioden über maximal vier Monate Kindergeld beantragen, sofern erstere nicht älter als 25 Jahre sind.
Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin hin. Das gilt beispielsweise zwischen dem Ende einer Erst- und dem Beginn einer Zweitausbildung.
Kindergeld: Entfallene Wehrpflicht bringt Änderungen
In der Vergangenheit wurden auch Übergangszeiten zwischen Ausbildungsabschnitten und dem gesetzlichen Wehr- und Zivildienst gefördert. Seit der Einführung des freiwilligen Wehrdienstes 2011 ist das allerdings anders. Übergangszeiten sind nach Angaben des NVL seitdem von der Förderung ausgeschlossen.
Nach Ansicht des Finanzgerichts Schleswig-Holstein ist das aber nicht rechtens (Az.: 2 K 39/14). Die Richter stellten sich gegen die Verwaltungsauffassung und ließen die Revision beim Bundesfinanzhof zu. Dort läuft bereits ein vergleichbares Verfahren (Az.: III R 1/15). Betroffene sollten im Zweifel Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen und sich dabei auf das Aktenzeichen beziehen.