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Anspruch auf gewohnten Versicherungsschutz bleibt nach Scheidung bestehen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: ddp

Hamm - Im Falle einer Scheidung hat der unterhaltsberechtigte Partner weiterhin Anspruch auf den gewohnten Versicherungsschutz in der Krankenversicherung. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (AZ: UF 6/09) jetzt noch einmal in einem Verfahren klargestellt.

In dem Fall musste eine Frau nach der Scheidung in eine private Krankenversicherung wechseln, weil sie sich nicht mehr als Ehefrau des Beamten mitversichern konnte. Nachdem die Kosten der privaten Krankenversicherung gestiegen waren, verlangte sie eine Anpassung des Unterhalts. Der Mann verweigerte dies und berief sich unter anderem darauf, dass die Frau ja auch in einen günstigeren Tarif wechseln könne.

Das sahen die Richter anders. Die billigten der Frau den gleichen Versicherungsstandard zu wie während der Ehe. Und da sich die Eheleute vertraglich ohnehin auf eine Summe geeinigt hatten, die sich am Basistarif orientierte, musste der Mann monatlich zusätzlich Unterhalt für einen adäquaten Versicherungsschutz seiner Ex-Frau zahlen.