Anlageberatung: Über 16.000 Beschwerden seit Ende 2012
Stand: 27.08.2014
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Berlin. Als Folge der Finanzkrise wurden die Auflagen für Anlageberater angepasst. Dennoch ist die Zahl der seitdem eingegangenen Beschwerden von Bankkunden beachtlich. So registrierte die Finanzaufsicht Bafin von November 2012 bis Juli dieses Jahres 16.274 Anzeigen im neuen Mitarbeiter- und Beschwerderegister.
Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor. Sanktionen oder Bußgelder wurden noch nicht verhängt.
Grüne kritisieren mangelnden Respekt
Die Grünen-Abgeordnete Bärbel Höhn kritisierte, es werde immer deutlicher, dass die nach der Finanzkrise ergriffenen Maßnahmen wenig bringen, um Bankkunden vor schlechter Beratung und schlechten Produkten zu schützen. "Außer frommen Gesprächen zwischen Aufsichtsbehörden und Vertriebsverantwortlichen in den Banken gibt es scheinbar keinen Effekt", sagte Höhn der Nachrichtenagentur dpa. Ohne Bußgelder und staatliche Testkäufer entwickelten Banken und Versicherungen keinen größeren Respekt gegenüber ihren Kunden.
Die meisten Beschwerden kommen aus Sachsen
Ende 2013 lagen nach Bafin-Angaben 9.720 Beschwerden vor. Davon entfielen 4.019 auf Privat- und Auslandsbanken sowie 3234 auf Sparkassen/Landesbanken. 2.246 Anzeigen betrafen genossenschaftliche Banken und 221 Finanzdienstleister. Im Juli dieses Jahres kamen Ministeriumsangaben zufolge die meisten Beschwerden aus Sachsen. Die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft hatten in der Vergangenheit von einer relativ geringen Zahl im neuen Beschwerderegister gesprochen. Zumal bei der Bafin die gesamte Bandbreite registriert werde - von Kritik über Reklamationen bis hin zu tatsächlichen Beschwerden.
Über 180.000 Personen im Melderegister vermerkt
Banken müssen jede Beschwerde bei der Bafin melden - unabhängig davon, ob sie begründet oder unbegründet ist. Die Beschwerden werden zunächst als bloße Zahl im Mitarbeiter- und Beschwerderegister erfasst. Die Aufseher ordnen sie den einzelnen Beratern und Filialen zu, um eingreifen zu können, wenn sich Beschwerden häufen.
Zum 1. November 2012 wurden die Mindestanforderungen an Anlageberater und bestimmte Mitarbeitergruppen konkretisiert, um den Schutz der Anleger vor Falschberatung zu erhöhen. Im neuen Melderegister sind die Namen aller Anlageberater und Vertriebsbeauftragten sowie die ihrer Vorgesetzten aufgelistet - Ende 2013 waren es weit mehr als 180.000.