Anlageberatung: Aigner kündigt verdeckte Ermittlungen an
Stand: 27.12.2010
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Düsseldorf - Kreditinstitute müssen künftig damit rechnen, dass ihre Kundenberater von verdeckten Ermittlern kontrolliert werden. Das kündigte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner im "Handelsblatt" (Montagausgabe) an. "Nachdem nun die Grundsatzentscheidung zur Reform der nationalen Finanzaufsicht gefallen ist, werden wir uns in den kommenden Monaten mit der Frage beschäftigen, wo und wie der Bereich des finanziellen Verbraucherschutzes ausgebaut werden kann", so die CSU-Politikerin.
Das Bundesfinanzministerium ergänzte am Montag, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werde für das sogenannte Mystery Shopping externe Mitarbeiter einsetzen.
Bislang hatte vor allem die Stiftung Warentest in der Anlageberatung von Banken Stichproben gemacht. Beim letzten Test war den meisten Banken ein schlechtes Urteil ausgestellt worden. Aigner sagte, dass die Stiftung Warentest auch in Zukunft mit ihren Vergleichstests über die Qualität der Bankberatung wichtig sei. "Dort besteht allerdings das Problem, dass die Informanten nicht genannt werden dürfen und die Ergebnisse deshalb von den Banken oft infrage gestellt werden", sagte die Ministerin.
Ihr Sprecher Holger Eichele berichtete, es gebe weiterhin gravierende Versäumnisse bei den Banken. Beispielsweise werde bei einer Beratung nicht nach den Vermögensverhältnissen des Kunden oder seiner Risikoorientierung gefragt, nicht nach Beruf, Gehalt oder Verbindlichkeiten. Bislang habe die BaFin nur schriftliche Dokumentationen überprüfen können. Ab 2011 könnten das Prüfverfahren verschärft und externe Testkäufer eingesetzt werden.
Die Sprecherin des Bundesfinanzministeriums, Jeanette Schwamberger, sagte, für den Einsatz der externen Mitarbeiter sei keine Gesetzesänderung erforderlich. Die Handlungsgrundlage dafür biete Paragraf 4 des Wertpapierhandelsgesetzes.
Nach diesem Gesetz droht eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro, wenn eine Beratung erfolgte, ohne dass ein individuelles Risikoprofil des Kunden erstellt wurde. Strafbar ist auch, es zu unterlassen, nach den Vermögensverhältnissen und der Anlageorientierung zu fragen. Auch wenn das Beratungsprotokoll, das seit Januar 2010 Pflicht ist, nicht ausgestellt oder dem Kunden nicht übergeben wurde, droht Strafe.