Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Anlageberatung: Aigner kündigt verdeckte Ermittlungen an

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Düsseldorf - Kreditinstitute müssen künftig damit rechnen, dass ihre Kundenberater von verdeckten Ermittlern kontrolliert werden. Das kündigte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner im "Handelsblatt" (Montagausgabe) an. "Nachdem nun die Grundsatzentscheidung zur Reform der nationalen Finanzaufsicht gefallen ist, werden wir uns in den kommenden Monaten mit der Frage beschäftigen, wo und wie der Bereich des finanziellen Verbraucherschutzes ausgebaut werden kann", so die CSU-Politikerin.

Das Bundesfinanzministerium ergänzte am Montag, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werde für das sogenannte Mystery Shopping externe Mitarbeiter einsetzen.

Bislang hatte vor allem die Stiftung Warentest in der Anlageberatung von Banken Stichproben gemacht. Beim letzten Test war den meisten Banken ein schlechtes Urteil ausgestellt worden. Aigner sagte, dass die Stiftung Warentest auch in Zukunft mit ihren Vergleichstests über die Qualität der Bankberatung wichtig sei. "Dort besteht allerdings das Problem, dass die Informanten nicht genannt werden dürfen und die Ergebnisse deshalb von den Banken oft infrage gestellt werden", sagte die Ministerin.

Ihr Sprecher Holger Eichele berichtete, es gebe weiterhin gravierende Versäumnisse bei den Banken. Beispielsweise werde bei einer Beratung nicht nach den Vermögensverhältnissen des Kunden oder seiner Risikoorientierung gefragt, nicht nach Beruf, Gehalt oder Verbindlichkeiten. Bislang habe die BaFin nur schriftliche Dokumentationen überprüfen können. Ab 2011 könnten das Prüfverfahren verschärft und externe Testkäufer eingesetzt werden.

Die Sprecherin des Bundesfinanzministeriums, Jeanette Schwamberger, sagte, für den Einsatz der externen Mitarbeiter sei keine Gesetzesänderung erforderlich. Die Handlungsgrundlage dafür biete Paragraf 4 des Wertpapierhandelsgesetzes.

Nach diesem Gesetz droht eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro, wenn eine Beratung erfolgte, ohne dass ein individuelles Risikoprofil des Kunden erstellt wurde. Strafbar ist auch, es zu unterlassen, nach den Vermögensverhältnissen und der Anlageorientierung zu fragen. Auch wenn das Beratungsprotokoll, das seit Januar 2010 Pflicht ist, nicht ausgestellt oder dem Kunden nicht übergeben wurde, droht Strafe.