An- und Verkauf von Gold: Auf Spekulationsfristen achten
Stand: 13.07.2010
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Berlin - Private Anleger nutzen derzeit den hohen Goldpreis, um ihre Goldbarren und Münzen mit Gewinn zu verkaufen. Dabei sollten sie auf die Spekulationsfrist achten, rät der Bundesverband deutscher Banken in Berlin.
Liegen zwischen Erwerb und Verkauf weniger als zwölf Monate, ist der Veräußerungsgewinn einkommenssteuerpflichtig. Als Ausnahme gilt, wenn die jährliche Freigrenze von 600 Euro nicht überschritten wird. Besser sei es, sein Gold mindestens ein Jahr lang zu behalten. Nach dieser Frist wären Veräußerungsgewinne - wie früher auch bei Aktien - grundsätzlich steuerfrei.
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