Altersvorsorge nach Jobverlust nicht überstürzt auflösen
Stand: 31.07.2012
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Frankfurt/Main - Wer seinen Job verliert, sollte nicht voreilig seine private Altersvorsorge kündigen. Dies sei in der Regel ein Verlustgeschäft, erklärt die Aktion "Finanzwissen für Alle" der Fondsgesellschaften in Frankfurt.
Bei Riester-Verträgen müssen darüber hinaus alle bisherigen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Stattdessen können die Beiträge für die Zeit der Arbeitslosigkeit gesenkt oder ausgesetzt werden. Auch eine betriebliche Altersvorsorge könne ruhen und oft später bei einem neuen Arbeitgeber weitergeführt werden. Solange Sparer Arbeitslosengeld I erhalten, seien sie auch gesetzlich nicht gezwungen, ihr Vermögen anzutasten, betont die Aktion.