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Altersvorsorge mit der Rürup-Rente - Wann sich ein Vertrag lohnt

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hamburg - Steuern sparen und gleichzeitig privat fürs Alter finanziell vorsorgen - das ist das Prinzip der staatlich geförderten Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt. Seit 2005 ist dieses Produkt auf dem Markt, blieb jedoch bislang eher eine Randerscheinung. "Das ist ein Nischenprodukt für wenige Menschen", sagt Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Die Stiftung Warentest in Berlin meldete im Mai 2013, dass es 1,7 Millionen Rürup-Verträge gebe.

"Besonders interessant ist sie für nicht gesetzlich rentenversicherte Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die sich eine Altersvorsorge aufbauen möchten, aber auch für Arbeiter, Angestellte und Beamte als Ergänzung zu deren gesetzlicher Altersvorsorge", so das Bundesfinanzministerium in Berlin. Damit die Beiträge in der Ansparphase als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, muss die Rürup-Police folgende Bedingungen erfüllen: "Sie darf nur als lebenslange Rente gezahlt werden. Die Auszahlung darf nicht vor dem 62. Lebensjahr beginnen; bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden, nicht vor dem 60. Lebensjahr. Die Ansprüche dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein", zählt die Deutsche Rentenversicherung auf.

Unter dem Steueraspekt ist die Rürup-Rente lukrativ

"Alleinstehende können bis zu 20.000 Euro jährlich geltend machen, gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 40.000 Euro", erklärt Wolfgang Wawro vom Deutschen Steuerberaterverband aus Berlin. "Unter dem Steueraspekt ist die Rürup-Rente relativ lukrativ", sagt er und errechnet für einen alleinstehenden Angestellten, der 34.000 Euro brutto verdient und 10.000 Euro in eine Rürup-Police zahlt, eine zusätzliche steuerliche Entlastung von 30 Prozent im Jahr 2013. "Der Beitragsaufwand von 10.000 Euro kostet netto lediglich 7720 Euro."

Um diesen Steuervorteil nutzen zu können, seien Selbstständige jedoch zum Erfolg verurteilt. "Werden Verluste eingefahren und fällt keine Einkommensteuer an, gehen die Rürup-Begünstigungen ins Leere", sagt Wawro. "Die Rürup-Rente ist eine Rente für Wohlhabende", urteilt deshalb auch die Stiftung Warentest. "Richtig gut verdienen und richtig alt werden", das sind laut Kleinlein die zwei grundlegenden Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um aus Sicht des Versicherten mit der Rürup-Rente ein gutes Geschäft zu machen.

Die Steuerspareffekte können die Rendite der Rürup-Rente steigern, betont Wawro. In seiner oben genannten Berechnung kommt er auf ein Plus von 0,88 beziehungsweise 1,18 Prozentpunkten bezogen auf den Nettoaufwand bei einer angenommen Rendite von 3,00 beziehungsweise 4,00 Prozent. Kleinlein warnt jedoch davor, eine solche Police allein aus Steuergründen abzuschließen: "Steuern sparen ist schön, aber bei diesen Konditionen nicht immer sinnvoll", sagt der BdV-Chef. "Das Perfide bei der Rürup-Police ist, dass Versicherte keine Chance haben, da wieder rauszukommen." Die einzige Möglichkeit bestehe darin, den Vertrag beitragsfrei zu stellen.

Auf flexible Verträge achten

Im Jahr 2013 können Beiträge der Basisrente zu 76 Prozent steuerlich geltend gemacht werden, 2014 sind es dann 78 Prozent. Wer im laufenden Jahre bereits eine Rürup-Rente ausbezahlt bekommt, muss 66 Prozent davon versteuern, 2014 sind es 68 Prozent. "Diese Prozentsätze steigen stufenweise, so dass im Jahr 2025 100 Prozent der Rürup-Beiträge als Sonderausgabe gelten und im Jahr 2040 auch 100 Prozent der ausbezahlten Rürup-Rente versteuert werden müssen", erklärt Steuerberater Wawro.

Wer sich für Rürup entschließt, sollte auf flexible Verträge achten, rät Wawro. Besonders Selbstständige, die ein schwankendes Einkommen haben, könnten so einen möglichen Extraverdienst zusätzlich in die Altersvorsorge stecken. Einige wenige Anbieter ermöglichen eine zinslose Stundung der Beiträge, wenn nicht regemäßig einbezahlt werden kann, fand die Stiftung Warentest in einer Untersuchung im Jahr 2011 heraus.

Der Verbraucherorganisation zufolge könne man durch die bei Vertragsabschluss garantierte Mindestrente aus einer klassischen Versicherung am besten planen. Bei Rürup-Renten mit Fonds sei hingegen nicht klar, wie hoch die Rente einmal ausfallen werde. Fondsverluste könnten die Rente stark schmälern. "Das ist ein enorm hohes Risiko", sagt Kleinlein.