Aktiv werden bei ungültigen Klauseln in Lebensversicherung
Stand: 25.11.2013
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Hamburg - In vielen Verträgen zur privaten Kapitallebens- oder Rentenversicherung verstecken sich unwirksame Klauseln. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin. Dabei geht es meist um die Regeln zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte mehrfach die hier von vielen Versicherungen verwendeten Klauseln für unrechtmäßig erklärt. Denn Kunden wird im Fall einer vorzeitigen Kündigung häufig zu wenig ausgezahlt.
Das Problem: Einige Unternehmen setzen die Rechtsprechung des BGH nach Angaben der Verbraucherschützer nicht um. So verurteilte das Landgericht Stuttgart ein Versicherungsunternehmen nun dazu, die unrechtmäßigen Klauseln nicht mehr anzuwenden (Az.: 11 O 47/13).
Kunden, die ihren Vertrag vorzeitig gekündigt haben, sollten prüfen, ob sie eine Nachzahlung verlangen können. Ansprüche sollten schriftlich bei den Versicherern angemeldet werden.