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Ärger mit der Bank? Bafin-Beschwerde kann helfen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Bonn - Wer sich von Finanz- oder Versicherungsunternehmen ungerecht behandelt fühlt, kann sich mit einer Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Druck ausüben. Dort kann jede Privatperson kostenfrei Beschwerden einreichen. Wir erklären, was dabei zu beachten ist.

Die Bank kassiert Gebühren, die so nicht vereinbart waren? Die Versicherung rückt das Geld für die Schadensregulierung nicht raus? Nicht immer läuft mit Finanzanbietern alles rund. Wer sich dagegen wehren will, kann eine Beschwerde bei der Bafin in Betracht ziehen.

Wann die Bafin zuständig ist

Die Bafin beaufsichtigt Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, aber ebenso zum Beispiel Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie inländische Fonds. Mancher Streit mit Finanzunternehmen lässt sich durch eine Beschwerde vermeiden. Antworten auf wichtige Fragen:

Wer kann sich bei der Bafin beschweren?

"Über die von der Bafin beaufsichtigten Unternehmen kann sich jede Privatperson beschweren, und zwar kostenlos", sagt Bafin-Sprecher Oliver Struck. Das tun jedes Jahr Tausende Kunden.

Was sollte die Beschwerde enthalten?

Neben Angaben zum Kunden (Name, Anschrift) sind Angaben zum Unternehmen, Art des Vertrages, Vertragsnummer sowie Beschwerdegrund notwendig. Außerdem sollte enthalten sein, ob andere Beschwerden erfolgt sind, etwa bei einer Ombudsstelle, oder bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist. Korrespondenz mit dem Unternehmen sollte in Kopie beigefügt sein. "Eine besondere Form gibt es nicht", so Struck. Die Beschwerde muss lediglich schriftlich erfolgen.

Was passiert nach Beschwerdeeingang?

"Die Bafin prüft die eingereichten Unterlagen und fordert, wenn nötig, eine Stellungnahme des Unternehmens an", erklärt Sprecher Struck. Stellt sich heraus, dass die Bafin als Aufsichtsbehörde einschreiten muss, setzt sie sich mit dem betreffenden Unternehmen weiter auseinander. "In welcher Weise die Bafin gegenüber einem Unternehmen tätig wird, darf sie aufgrund ihrer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht allerdings nicht mitteilen", sagt Struck. Der Beschwerdeführer erhält auf jeden Fall ein abschließendes Schreiben.

In welchen Fällen kann die Bafin helfen?

Einzelne Streitfälle kann und darf die Bafin nicht verbindlich entscheiden, auch eine allgemeine Rechtsberatung oder Gutachten kann die Aufsichtsbehörde nicht bieten. Allerdings gibt es Fälle, bei denen Unternehmen aufgrund der Beschwerde einlenken. Ein Beispiel: Eine Frau wollte ihre Riester-Rentenversicherung auf einen anderen Versicherer übertragen. Dafür sollten 4,5 Prozent des Übernahmebetrags als Kosten berechnet werden.

Die Prüfung der Bafin ergab, dass weder der Versicherungsschein noch die Versicherungsbedingungen dafür eine Grundlage boten. Es existiert auch keine gesetzliche Verpflichtung. Der Versicherer verzichtete schließlich auf die Übertragungskosten und erklärte, so auch bei anderen Übertragungen zu verfahren.

Was bedeutet eine Beschwerde-Ablehnung?

Wenn die Bafin keinen Anlass sieht, als Aufsichtsbehörde einzuschreiten, stehen dem Kunden immer noch alle rechtlichen Möglichkeiten offen. Er kann also zum Beispiel eine Klage einreichen oder sein Glück bei einer Ombudsstelle versuchen. "Die Ablehnung hat keine präjudizierende Wirkung", sagt die Düsseldorfer Rechtsanwältin Katia Genkin. Soll bedeuten: Der Kunde kann durchaus im Recht sein und dieses Recht später auch vor Gericht zugesprochen bekommen.

Das liegt daran, dass Aufsichtsrecht und Vertragsrecht zwei unterschiedliche Dinge sind. Wenn zum Beispiel bei einer Versicherung die Schadensregulierung Monate in Anspruch nimmt, weil die Abteilung viel zu wenige Mitarbeiter hat, dann wäre das ein Missstand, den sich die Aufsicht vorknöpfen kann. Wenn aber die Schadenregulierung dauert, weil nach der Sichtweise der Versicherung noch Dokumente fehlen oder andere vertragliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind, dann wird die Bafin-Beschwerde nicht viel nutzen.

Was sollten Kunden unbedingt beachten?

"Trotz einer Beschwerde bei der Bafin laufen Verjährungsfristen weiter", so Rechtsanwältin Genkin. "Stehen Ansprüche kurz vor der Verjährung, sind weitere Maßnahmen notwendig, etwa die Zustellung eines Mahnbescheides oder die Klageerhebung. Auch die Beschwerde bei einer Ombudsstelle kann, je nach Verfahrensordnung, dazu führen, dass die Verjährung gehemmt wird." Ferner können einige Ombudsstellen anders als die Bafin verbindlich entscheiden.

Der Versicherungsombudsmann erlässt zum Beispiel bei einem Beschwerdewert von bis zu 10.000 Euro eine Entscheidung. Die Versicherung ist an die Entscheidung gebunden - der Kunde hingegen kann, wenn er sich mehr verspricht, trotzdem noch vor Gericht ziehen.