Änderungen für das neue Steuerjahr jetzt vornehmen
Stand: 02.11.2015
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Berlin - In den nächsten Wochen haben Steuerzahler noch die Möglichkeit, Änderungen für das kommende Steuerjahr vorzunehmen. Beim Finanzamt kann die Steuerklasse geändert werden, Freibeträge können entsprechend eingetragen werden. So hat es jeder selbst in der Hand, im neuen Jahr Kosten zu sparen.
Bis wann muss ich Freibetrag und Steuerklasse eintragen lassen?
Für das nächste Steuerjahr haben Verbraucher zwar grundsätzlich bis zum 30. November 2016 Zeit, wenn sie die Steuerklasse ändern oder Freibeträge eintragen lassen wollen. Wer aber bereits ab Januar 2016 von einem Freibetrag profitieren will, sollte bis Jahresende 2015 die Weichen für das kommende Jahr stellen, erklärt der Bund der Steuerzahler (BdSt). Auch für eine Überprüfung der Steuerklasse kann der Jahreswechsel ein guter Anlass sein. Für den beantragten Freibetrag gilt dieses Jahr erstmals, dass er für zwei Jahre gültig ist.
Wo beantrage ich eine neue Steuerklasse und Freibeträge?
Die Beantragung von Steuerklassen und Freibeträgen erfolgt beim Finanzamt. Entsprechende Formulare gibt es im Internet oder direkt vor Ort bei den Ämtern. Die Online-Formulare können am Computer ausgefüllt werden, müssen aber noch unterschrieben werden. Etwaige Änderungen werden dann automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegt, zusammen mit den übrigen Steuermerkmalen. Von dort aus können Arbeitgeber die für die Lohnauszahlung relevanten Daten abrufen. Ändern sich zum neuen Jahr Steuerklasse oder Freibeträge, empfiehlt der BdSt Arbeitnehmern, dem Arbeitgeber die entsprechende Bestätigung mit den neuen Steuermerkmalen nach dem Jahreswechsel rasch vorzulegen. Es sei davon auszugehen, dass Unternehmen erst im Jahresverlauf damit beginnen, die aktuellen Steuermerkmale ihrer Beschäftigten - und damit auch Änderungen - beim Bundeszentralamt abzurufen.
Was bringt eine Änderung der Steuerklasse?
Am Ende müssen zwar alle mit gleichem Einkommen und gleichem Familienstand auch gleich viel Steuern zahlen - unabhängig von der Steuerklasse. Aber mit der richtigen Steuerklasse gibt es gleich mehr Geld aufs Konto, nicht erst später nach der Steuererklärung. Singles (Steuerklasse I) und Alleinerziehende (II) haben feste Steuerklassen. Ehepaare haben die Wahl: Verdienen sie etwa gleich viel, sollten sie jeweils Steuerklasse IV wählen. Erzielt ein Partner mehr als 60 Prozent des Gesamteinkommens, lohnt sich in der Regel ein Wechsel in die Steuerklassen III (für den Besserverdiener) und V.
Was ändert sich durch den Eintrag von Freibeträgen?
Auch wer Freibeträge eintragen lässt, hat in der Regel jeden Monat mehr Netto auf dem Lohnzettel. Das ist nicht nur deswegen ein Vorteil, weil das Geld dann für den Steuerzahler und nicht für das Finanzamt arbeitet. Auch für Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld ist das Nettoeinkommen die Berechnungsgrundlage: Mehr netto auf dem Lohnzettel heißt hier mehr Geld. Wer Freibeträge einträgt, für den ist die Steuererklärung später verpflichtend.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich einen Freibetrag eintragen lassen?
Die Aufwendungen für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen müssen mindestens 600 Euro betragen, um Freibeträge zu bekommen. Um diese Grenze zu ermitteln, zieht das Finanzamt bei den Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 Euro ab. Zu den Werbungskosten zählen alle beruflich bedingten Ausgaben von Arbeitsmitteln bis Kinderbetreuung. Sonderausgaben sind etwa Kirchensteuer, Unterhaltszahlungen oder Spenden.