Abos und Verträge: Bei Preiserhöhung ganz genau hinsehen
Stand: 27.04.2015
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Potsdam - Erhöht sich bei einem Zeitschriften-Abo oder im Fitnessstudio der Preis, muss das nicht immer hingenommen werden. Viele Preiserhöhungen sind nämlich unzulässig.
Es kommt darauf an, ob diese mit einer Preisanpassungsklausel in den AGB begründet werden kann und ob sie angemessen ist. Darauf weist die Verbraucherzentrale Brandenburg hin.
Beliebige Preiserhöhung nicht zulässig
Häufig gibt es bei den Daueraufträgen Klauseln, die durch ihren Wortlaut eine beliebige Preiserhöhung zulassen. Ein Beispiel dafür wäre der Satz: "Bei Kostensteigerungen kann der Vertragspreis erhöht werden." Solche Regelungen sind aber unwirksam, die Preiserhöhung dadurch nicht zulässig.