Abhebegebühren an Geldautomaten noch immer sehr hoch
Stand: 11.02.2013
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Berlin - Die Abhebegebühren an Geldautomaten sind für Kunden fremder Institute kaum gesunken. Sparkassen verlangen von Fremdkunden immer noch im Schnitt 4,26 Euro pro Abhebevorgang. Die privaten Banken hatten sich im Jahr 2010 auf eine Obergrenze von 1,95 Euro pro Abhebevorgang geeinigt.
Genossenschaftsbanken verlangen im Schnitt 3,90 Euro, hieß es in einer am Freitag in Berlin veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion. Die Bundesregierung berief sich bei ihrer Antwort auf Zahlen des Bundeskartellamtes.
Die Einnahmen von Sparkassen und Genossenschaftsbanken aus Fremdabhebegebühren hätten sich vom August 2011 bis Ende Juli 2012 bundesweit auf "mehr als 389 Millionen Euro" belaufen, hieß es in der Antwort der Bundesregierung. Das darüber hinausgehende Gesamtvolumen der Einnahmen, bei dem auch die privaten Banken erfasst wären, sei der Bundesregierung jedoch "nicht umfassend bekannt".
SPD-Finanzexperte Carsten Sieling kritisierte in der "Süddeutschen Zeitung" vom Freitag, die Verbraucher zahlten an Geldautomaten "jährlich viele Millionen Euro zu viel". Um die Einführung einer allgemeinen gesetzlichen Obergrenze für Abhebegebühren "kommen wir nicht herum", sagte Sieling.
Nach massiver öffentlicher Kritik an hohen Abhebegebühren hatte sich die Kreditwirtschaft 2010 nicht auf die Einführung einer einheitlichen Gebührenobergrenze fürs Geldabheben an fremden Bankautomaten verständigen können. Stattdessen einigte sich die Branche darauf, Verbrauchern beim Abheben an den Geldautomaten fremder Institute oder Finanzgruppen künftig die Höhe der anfallenden Gebühren direkt anzuzeigen.
Auch wurde damals beschlossen, dass die Abhebegebühren direkt an die Kunden weitergereicht werden und nicht mehr zuerst unter den Instituten verrechnet wurden. Diese hatten im Konkurrenzkampf untereinander teils noch deutlich höhere Gebühren verlangt, als den Verbrauchern am Ende in Rechnung gestellt wurden. Durch die Neuregelungen sollten die Gebühren für Verbraucher sinken.
Die privaten Banken erlegten sich damals zudem freiwillig die Gebührenobergrenze von 1,95 Euro für Abhebevorgänge fremder Kunden auf. Sparkassen und Genossenschaftsbanken folgten diesem Schritt aber nicht.