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ABC der Finanzbranche: Ombudsleute

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Berlin - Wenn die Fronten zwischen Bank und Bankkunde verhärtet sind, landen beide Streitparteien häufig vor Gericht. Oder sogenannte Ombudsleute kommen zum Einsatz und schlichten.

Voraussetzung ist, dass sich die Bank dem Ombudsmannverfahren angeschlossen hat. Aktuell nehmen rund 200 Banken daran teil - Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken gehören nicht dazu.

Die Ombudsleute sind nach Angaben des Verbands pensionierte hohe Richterinnen und Richter sowie Ministerialbeamte. Ihre Schlichtungssprüche sind bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro bindend - jedoch nur für die Banken. Die Kunden können trotzdem vor Gericht ziehen, wenn ihnen das Schlichtungsergebnis nicht gefällt.

Um das Verfahren zu nutzen, sollten Kunden ihre Beschwerde schriftlich per Post einreichen und wichtige Unterlagen als Kopie beilegen, rät der Bankenverband. Eine Beschwerdestelle prüft, ob das Anliegen zulässig ist und leitet es an die Bank weiter. Die muss dann innerhalb eines Monats Stellung nehmen. Eine reine Rechtsberatung bieten die Ombudsleute allerdings nicht an.