ABC der Finanzbranche: Die Honorarberatung
Stand: 15.06.2016
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Stuttgart - Der Begriff "Honorarberatung" ist gesetzlich nicht geschützt. In der Regel bezeichnet er eine Finanzberatung, bei der der Kunde die Vergütung in Form eines Honorars übernimmt. Der große Vorteil: Der Berater kann anbieterunabhängig das beste Produkt am Markt empfehlen.
Die Honorarberatung ist in Abgrenzung zur Provisionsberatung zu sehen - dabei erhält der Finanzberater oder sein Arbeitgeber eine Provision vom Hersteller eines Finanzproduktes. Vorausgesetzt, der Berater hat dessen Produkte erfolgreich an einen Kunden vermittelt.
Der Kunde muss jedoch vorab wissen, welche Finanzprodukte er braucht, damit er den passenden Berater finden kann. Denn laut Gesetz sind Honorarberater nur für bestimmte Produktarten zugelassen, beispielsweise für Wertpapiere, unternehmerische Beteiligungen oder für Versicherungen.
Generell sollten Verbraucher jeden Ratschlag in Ruhe prüfen und erst dann eine Entscheidung treffen. Wer zu dem Gespräch einen Zeugen mitnimmt - eine vertraute, kritische Person - hat bessere Chancen, seine Rechte durchzusetzen, wenn die Beratung fehlerhaft war.