ABC der Finanzbranche: Der Garantiezins
Stand: 29.01.2015
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Frankfurt/Main - Er ist aktuell häufg in der Diskussion und liegt momentan bei historisch niedrigen 1,25 Prozent: Der Garantiezins für Lebensversicherungen. Das hat es mit dem Begriff auf sich:
Der Garantiezins ist derjenige Teil der Ablaufleistung, mit dem Besitzer von Lebensversicherungen nach Abzug der Vertragskosten sicher rechnen können. Die Höhe wird vom Bundesfinanzministerium auf Empfehlungen von Versicherungsmathematikern und der Finanzaufsicht Bafin festgelegt. Assekuranzen dürfen den Kunden weniger bieten, aber nicht mehr. Denn sie sollen ihre Versprechen auch in der Zukunft erfüllen können. Änderungen des Zinses gelten nur für neu abzuschließende Verträge. Die garantierte Rendite - auch Höchstrechnungszins genannt - ist von einst 4,00 Prozent auf mittlerweile 1,25 Prozent gesunken.
Grund sind die niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt wegen der Geldflut der Europäischen Zentralbank. Staatsanleihen mit höchster Kreditwürdigkeit, in denen das Geld der Versicherer vor allem steckt, werfen kaum noch etwas ab. Die Unternehmen müssen dennoch die hohen Rendite-Versprechen der Vergangenheit erwirtschaften. Neben dem Garantiezins gibt es noch weitere Renditekomponenten, beispielsweise die Überschussbeteiligung, über die die Unternehmen jedes Jahr neu entscheiden.