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ABC der Finanzbranche: Das Cap-Darlehen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Stuttgart - Der Traum von den eigenen vier Wänden: Ihr Eigenheim finanzieren Käufer in der Regel über einen Kredit. Doch Darlehen ist nicht gleich Darlehen - es gibt Unterschiede.

In den meisten Fällen schließen Käufer Darlehensverträge mit festem Zinssatz und fester Laufzeit ab. Dadurch sind die Schuldner jedoch kaum flexibel, denn die Höhe der Tilgung ist fest vereinbart. Sondertilgungen sind meist nur bis zu einem gewissen Prozentsatz jährlich möglich.

Keine Vorfälligkeitsentschädigungen bei variablen Darlehen

Anders ist das bei variablen Darlehen. Bei diesen Krediten kann sich die Höhe der Zinsen während der Vertragslaufzeit ändern. Gekoppelt ist der Zinssatz meist an den Euribor, erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das ist der Zinssatz, den europäische Banken für Kredite untereinander verlangen. Die Zinsen des Kredits werden meist alle drei oder sechs Monate angepasst. Dafür können Kunden kurzfristig beliebig hohe Beträge an die Bank zurückzahlen, ohne Vorfälligkeitsentschädigungen zahlen zu müssen.

Cap-Darlehen: Variabler Kredit mit "Deckel"

Eine besondere Form des variablen Darlehens ist das Cap-Darlehen. Hier ist der Zinssatz zwar variabel, kann aber nur bis zu einer festgelegten Obergrenze steigen. Diese Zinsobergrenze wird Cap genannt. Sie schützt davor, dass die Zinsen während der Laufzeit aus dem Ruder laufen. Für diese Sicherheit zahlen Kunden allerdings einen Zinsaufschlag. Sinnvoll kann ein solches Darlehen sein, wenn Kreditnehmer sich die Option offenhalten möchten, während der Vertragslaufzeit größere Summen zum Beispiel aus einer Erbschaft oder aus Jahressonderzahlungen zur Kreditrückzahlung einzusetzen.