Ab 2015 mehr Vorsorgekosten von der Steuer absetzbar
Stand: 04.12.2014
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Berlin - Ab 2015 können deutsche Steuerzahler einen größeren Teil ihres Kostenaufwands zur Altersvorsorge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Die Rentenbesteuerung hingegen steigt an.
Der absetzbare Betrag steigt von derzeit 78 Prozent auf 80 Prozent. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Zu den absetzbaren Kosten gehören zum Beispiel die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu den berufsständischen Versorgungswerken.
Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich 2015 der steuerpflichtige Rentenanteil von 68 auf 70 Prozent. Somit bleiben nur noch 30 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt für im Jahr 2015 für neu hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenanteil bestehen.