10 Fragen zum BGH-Entscheid über Kredit-Bearbeitungsgebühren
Stand: 28.10.2014
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Karlsruhe. Im Mai urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), dass von Banken jahrelang veranschlagte Gebühren bei der Kreditaufnahme unzulässig waren. Jetzt geht es um die Frage der Verjährung. Dieser Frage widmet sich der BGH am Dienstag.
Worum geht es?
Im Mai hatte der BGH entschieden, dass Banken keine extra Bearbeitungsgebühren für Kredite verlangen dürfen. Wie alt diese Kreditverträge sein dürfen, damit Kunden die Gebühren von ihren Banken noch zurück verlangen können, blieb damals zum Teil unklar. Das will der BGH jetzt ändern.
Was ist denn klar?
Wenn der Kredit 2011 und später aufgenommen wurde, kann der Kunde die Erstattung der Gebühr verlangen. Das ist unstrittig. Das Gesetz sieht eine dreijährige Verjährungsfrist vor: Sie beginnt bei einem 2011 geschlossenen Vertrag am 1. Januar 2012 und endet am 31. Dezember 2014.
Was ist noch nicht geklärt?
Beim BGH geht es jetzt um die Verjährungszeit derjenigen Kreditverträge, die vor 2011 geschlossen wurden.
Wer hat geklagt?
Es haben Kunden der Santander Bank und der CreditPlus Bank geklagt. Sie wollen die Bearbeitungsgebühren für ihre Kredite zurück. Bei dem Kunden der Santander Bank handelt es sich um Darlehen aus den Jahren 2006 und 2008. Der Kunde der CreditPlus Bank verlangt die Gebühren für einen Kredit aus 2008 zurück.
Was sagen die Banken?
Die Kreditinstitute wollen die Gebühren nicht zurück zahlen. Sie halten die Ansprüche der Kunden für verjährt.
Wie haben die Vorinstanzen entschieden?
Das Landgericht Mönchengladbach hat der Santander Bank recht gegeben. Die Ansprüche seien verjährt, hieß es. Ganz anders hat das Landgericht Stuttgart im Fall der CreditPlus Bank entschieden. Hier bekam der Kunde in einem sehr verbraucherfreundlichen Urteil recht.
Wie begründet das Landgericht Stuttgart seine Entscheidung?
Für Kunden mit älteren Krediten beginnt die Dreijahresfrist ausnahmsweise erst nach 2011. Der Grund: Vorher sei es ihnen nicht zumutbar gewesen, ihre Bank zu verklagen.
Warum?
Erst Ende 2011 sei die Rechtslage einigermaßen klar gewesen, entschieden die Richter. Ein Urteil des BGH zu besagten Bearbeitungsgebühren stand zwar noch aus - aber 2011 hätten Oberlandesgerichte entschieden, dass die Gebühr nicht erhoben werden darf. Erst ab dann hätten Kunden von einem unwirksamen Zusatzentgelt ausgehen und es von der Bank zurückfordern können.
Wie viele Verbraucher betrifft das Verfahren?
Das hängt vom Urteil des BGH ab. Den Angaben nach sind eine "Vielzahl weiterer Verfahren" bei den Gerichten anhängig. Finanzexperte Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schätzt, dass tausende Bankkunden betroffen sein könnten, sollte der BGH der großzügigen Ansicht des Landgerichts Stuttgart folgen.
Wann wird der BGH sein Urteil verkünden?
Der BGH-Bankensenat wird sein Urteil sehr wahrscheinlich noch am Mittwoch verkünden.