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Heizungsableser

Für die meisten Verbraucher stellt der Besuch des Heizungsablesers eine unschöne Angelegenheit dar. In vielen Fällen ist es nämlich notwendig, sich den entsprechenden Tag freizunehmen. Außerdem enthält die Ankündigung des Ablesedienstes häufig nur sehr vage Zeitangaben. Dank der Energieeffizienz-Richtlinie der Europäischen Union dürften Ablesetermine in einigen Jahren jedoch der Vergangenheit angehören.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was macht der Heizungsableser?
  3. Wie oft und wann kommt er?
  4. Muss ich zu Hause sein?
  5. Wer trägt die Kosten?
  6. Was ist eine Fernablesung?
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Jetzt Gaspreise vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Heizungsableser erfasst den genauen Wärmeverbrauch der einzelnen Mietparteien.
  • Im Regelfall besucht der Ablesedienst Mieter einmal jährlich.
  • Wer am Ablesetag nicht zu Hause sein kann, sollte entweder seinen Schlüssel bei einem Nachbarn hinterlegen oder einen Ersatztermin vereinbaren.
  • Die Kosten für die Heizungsablesung können Vermieter über die Betriebskostenabrechnung komplett auf ihre Mieter umlegen.

Was macht der Heizungsableser?

Der Heizungsableser ist dafür verantwortlich, den exakten Wärmeverbrauch eines Haushalts zu bestimmen. Wie er dabei im Einzelnen vorgeht, hängt von der Ausgangslage vor Ort ab. Existiert im Haus ein Wärmemengenzähler, gestaltet sich die Arbeit einfach. Dabei handelt es sich nämlich um ein Gerät, das den Verbrauch sämtlicher Heizkörper zentral erfasst und das zudem oftmals frei zugänglich ist – beispielsweise im Treppenhaus. Demzufolge muss der Ablesedienst die einzelnen Wohnungen beziehungsweise Gewerbeeinheiten nicht betreten.

Wesentlich häufiger befinden sich die Erfassungsgeräte jedoch direkt an den Heizkörpern. Bei elektronischen Heizkostenverteilern ist es lediglich notwendig, den auf dem Display angezeigten Wert abzulesen. Handelt es sich dagegen um einen Verdunstungsheizkostenverteiler, muss der Heizungsableser nicht nur die Füllhöhe des Röhrchens erfassen, sondern es außerdem austauschen.

Darüber hinaus prüft die Fachkraft auch immer, ob die Erfassungsgeräte einwandfrei funktionieren. Falls ein Gerät defekt oder beschädigt ist, tauscht der Mitarbeiter es aus. Ebenso kontrolliert er, ob der Verbraucher den Zähler manipuliert hat.

Wie oft und wann kommt der Heizungsableser?

Für gewöhnlich lässt der Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung den Wärmeverbrauch einer Wohnung einmal pro Jahr erfassen. Den genauen Termin teilt das mit der Datenerfassung beauftragte Unternehmen den Mietern in der Regel ein oder zwei Wochen im Vorhinein mit. Die Angabe der genutzten Wärmemenge ist notwendig, um die Betriebskostenabrechnung erstellen zu können. Daher kündigt sich der Heizungsableser meist zum Ende des Jahres oder nach dem Jahreswechsel an. Manchmal übernehmen solche Dienste auch die Start- beziehungsweise Endablesung bei einer Wohnungsübergabe, meist kümmert sich der Vermieter jedoch selbst darum.

Muss ich zu Hause sein, wenn der Heizungsableser kommt?

Auch wenn sich durch den Mietvertrag die Verpflichtung begründet, dem Heizungsableser jedes Jahr Zutritt zur Wohnung zu gewähren, müssen Verbraucher deshalb nicht zwangsweise persönlich zu Hause sein. Es ist ebenso möglich, den Wohnungsschlüssel bei einem Nachbarn zu hinterlegen. Besteht diese Option nicht, empfiehlt es sich, den Ablesedienst anzurufen und einen neuen Termin auszumachen. Wer diesen ebenfalls absagt, muss beim dritten Versuch normalerweise mit Gebühren rechnen.

Was passiert, wenn der Heizungsableser einen Mieter verpasst?

Wer zum Zeitpunkt der Ablesung nicht zu Hause ist und vergisst, das Unternehmen darüber in Kenntnis zu setzen, muss einen neuen Termin vereinbaren. Allerdings entstehen dem Mieter in diesem Fall Kosten, die sich durch die erneute Anfahrt des Heizungsablesers ergeben. Manchmal gibt es jedoch einen vom Vermieter organisierten Ausweichtermin. Falls trotz mehrmaliger Versuche keine Ablesung möglich ist, darf die Hausverwaltung den Wärmeverbrauch schätzen, wobei sie sich am Vorjahreswert orientieren muss. Tendenziell fallen Schätzungen natürlich eher zu Ungunsten des Mieters aus.

Wer trägt die Kosten für den Heizungsableser?

Die im Zusammenhang mit der Heizungsablesung entstandenen Kosten muss letztlich der Mieter tragen. Der Vermieter ist zwar dafür verantwortlich, einen Vertrag mit dem Ablesedienst abzuschließen und die Rechnung zu begleichen. Er kann die Ablesekosten jedoch als Nebenkosten in der Betriebskostenabrechnung vollständig auf die Mietparteien umlegen. Pro Haushalt entspricht dies einem Betrag von 50 bis 100 Euro pro Jahr.

Was ist eine Fernablesung und wie funktioniert sie?

Die Fernablesung ist innerhalb der Europäischen Union der neue Standard zur Erfassung des Wärmeverbrauchs. Laut der Anfang 2019 verabschiedeten Energieeffizienz-Richtlinie sollen sich alle ab Oktober 2020 neu installierten Heizungszähler und Heizkostenverteiler auch aus der Ferne ablesen lassen – jedoch nur, wenn es technisch machbar ist und keinen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Darüber hinaus sieht die EU-Richtlinie vor, dass manuelle Ablesungen spätestens ab 2027 vollständig wegfallen.

Beim neuen Verfahren wird eine Funkverbindung genutzt, damit der Heizungsableser den Verbrauchswert ohne Betreten der Wohnung erfassen kann. In der Praxis verfügt der Mitarbeiter des Ablesedienstes über ein Gerät, das sich per Knopfdruck mit dem Heizungszähler verbindet und die benötigten Daten herunterlädt.

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