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Heizung mieten? Vor- und Nachteile von Contracting

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Das Wichtigste in Kürze

  • Heizungen können genauso wie Autos nur gemietet werden.
  • Mietmodelle für Heizungen werden vor allem in größeren Gebäuden eingesetzt.
  • Für Wohnungs-Vermieter können Risiko und Investitionskosten so minimiert werden.
  • Mieter müssen teilweise höhere Kosten bezahlen und können nicht mitbestimmen.

Viele Energieversorger und Heizungsbauer bieten Heizungsanlagen an, die nur gemietet werden. Es handelt sich um Leasing-Modelle, wie sie aus dem Bereich Auto bekannt sind. Mit den regelmäßig anfallenden Kosten können Immobilienbesitzer die Finanzierung einer neuen Heizungsanlage vermeiden, wo oft Beträge im fünfstelligen Bereich fällig werden.

Die Energiebranche spricht hierbei von Contracting. Anbieter solcher Mietheizungen sind größtenteils Energieversorger, die mit Heizungsbauern und lokalen Handwerksbetrieben zusammenarbeiten. Der Kunde schließt einen Vertrag und überweist monatlich einen Grundpreis für die Anlage, der je nach Vertragspartner sehr unterschiedlich ausfallen kann. Geworben wird mit Preisen zwischen 70 und 100 Euro, obendrauf kommen die Verbrauchskosten nach einem vertraglich festgelegten Tarif.

Der Anbieter garantiert im Gegenzug den optimalen Betrieb der Anlage. Das heißt, er kümmert sich um den Einbau und die Wartung. Er übernimmt sogar die Gebühren für den Schornsteinfeger. Und bei einer Störung steht ein 24-Stundendienst parat. Anbieter verkaufen diese Dienstleitungen als Rundum-Sorglos-Paket.

Noch ist das Interesse gering

Doch auf dem Markt tun sie sich mit solchen Versprechen schwer. Es gebe "zur allgemeinen Marktentwicklung bei Privatkunden derzeit keine belastbaren aktuellen Zahlen", teilt Isabell Bilger vom Verband für Energie- und Wasserwirtschaft in Stuttgart mit. Sie bekommt aus den Mitgliedsunternehmen aber Rückmeldungen, die "einen eher stagnierenden Markt" aufzeigen.

Die Versorger führen die Zurückhaltung der Kunden auf die niedrigen Kosten zurück, erklärt Bilger. Sowohl Energiekosten als auch Zinsen für Modernisierungskredite und Immobilienfinanzierungen sind aktuell auf einem Tiefstand. Zudem sei es für die Versorger derzeit schwierig, kooperationswillige Handwerksbetriebe zu finden, da deren Auftragsbücher ohnehin voll seien. Frank Ebisch vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima in St. Augustin bei Bonn ist ähnlich kritisch: "Privatkunden interessieren sich nicht sonderlich dafür. Sie wollen Herr ihrer Heizung und ihres Hauses sein." Er vermutet, Verbraucher fürchteten, im Winter an der kalten Heizung zu sitzen, weil der Anbieter seine Versprechen nicht einhalten oder gar insolvent gehen könne.

Gewerbliche Vermieter sind Hauptkunden

Das Contracting ist jedoch kein neues Modell. Das Hauptgeschäft machen die Versorger allerdings mit Wohnungsbaugesellschaften und sonstigen Unternehmen, die viel Wärmeenergie benötigen. Sie erhalten statt einer Heizung meistens ein eigenes Blockheizkraftwerk (BHKW), das zusätzlich Strom erzeugt. Aber seit es möglich ist, BHKWs in der Größe einer Waschmaschine herzustellen, kommen Einfamilien- und kleinere Mehrfamilienhäuser dafür infrage. Sie liefern 1 bis 20 Kilowatt Leistung.

Im Privatbereich sind allerdings Gasbrennwertheizungen die am häufigsten installierten Anlagen. Sie decken einen Leistungsbereich von 2 bis 100 Kilowatt ab. Die Unternehmen nutzen das Contracting auch dazu, um darüber neue Technologien in den Markt zu bringen. Dazu zählen Brennstoffzellenheizungen, für die es laut dem Verband für Energie- und Wasserwirtschaft aktuell eine wachsende Nachfrage gibt.

Die Verträge werden mit dem Eigentümer einer Immobilie in der Regel über eine Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossen. Je nach den Bedingungen kann der Kunde nach Vertragsende die Heizung kostenlos oder zum Restwert übernehmen. Es gilt die Regel: Je niedriger die Contracting-Rate, umso höher ist der Rückkaufwert der Anlage. Bei größeren Anlagen wird öfter eine Fortführung des Vertrags vereinbart.

Risikoabsicherung macht die Modelle attraktiv

"Generell ist Contracting nicht automatisch günstiger als Eigeninvestition", sagt Bilger. "Es nimmt dem Bauherren aber über die Vertragslaufzeit das Betriebsrisiko und dämpft Kostenanstiege über die Laufzeit." Je größer das Gesamtprojekt, desto eher lohnt sich ihrer Ansicht nach also diese Vertragsform. Auch Immobilienbesitzer mit niedrigen Einkommen ließen sich auf die Angebote ein, berichtet Bilger. Denn ihnen fehlen oft die Eigenmittel, um eine neue Heizung zu finanzieren.

Carla Groß, Referatsleiterin Energie bei der Verbraucherzentrale Sachsen, sieht die Angebote allerdings mit Skepsis. Den Profit mache eindeutig und in erster Linie der Anbieter. Das Problem sei die Vertragslaufzeit. "Es gelten üblicherweise die Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Fernwärme", erläutert Groß. Diese sehen maximal zehn Jahre Laufzeit und jeweils fünf Jahre für eine Verlängerung vor. "Der Contractor kann damit seine Investition und seinen Gewinn absichern."

Bequem für Vermieter, aber Mieter haben weniger Einfluss

Wer die Immobilie selbst bewohnt, sollte auf die Vertragsbedingungen schauen, die am Ende der Laufzeit gelten. "Die Anlage ist dann sicher zum Teil schon abbezahlt, aber sie gehört dem Vertragsnehmer trotzdem nicht." Vorteile sieht Groß für Vermieter: Sie müssen sich nicht um die Heizung kümmern und können die Mehrkosten über die Heizkostenabrechnung direkt an die Mieter durchleiten.

Trotzdem schränkt sie für beide Seiten - Eigentümer wie auch Hausverwaltungen - ein: Diese wüssten oft gar nicht einzuschätzen, welche Konsequenzen ein derartiger Vertrag auf lange Sicht für die Heizkosten hat. Da der Wärmepreis weitgehend fix ist, könne der Verbraucher auf sinkende Energiepreise nicht reagieren. Dabei sind nach ihrer Erfahrung Mieter besonders im Nachteil, da sie bezahlen müssten, ohne den Vertrag mitbestimmen zu können.