Heizung defekt: So verhalten Sie sich richtig
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Ist die Heizung defekt, bleiben die Räume kalt. Insbesondere im Winter gilt es, schleunigst zu handeln, um das komplette Auskühlen der Räume und weitere Folgeschäden an der Immobilie abzuwenden. Wie Sie sich im entsprechenden Fall verhalten sollten, darüber klärt Sie der nachfolgende Ratgeber auf. Außerdem erfahren Sie, wer die Kosten tragen muss, wenn die Heizung kaputt ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Wenn in einer Mietswohnung die Heizung defekt ist, müssen die Bewohner des betroffenen Haushalts umgehend den Vermieter verständigen und eine schnelle Behebung des Defekts fordern.
- Der Vermieter muss sich um die Reparatur der defekten Heizungsanlage kümmern und für gewöhnlich ebenso die Kosten tragen.
- Wenn die Heizung länger als zwei Tage defekt ist oder die Raumtemperatur dauerhaft zu niedrig ausfällt, sind Mietminderungen möglich, deren Höhe vom konkreten Einzelfall abhängt.
An welchen Anzeichen Sie einen Heizungsdefekt erkennen
Ist die Heizung defekt, kann sich dies auf verschiedene Arten bemerkbar machen. Als typischer Hinweis gelten Heizkörper, die trotz eingeschalteter Anlage und aufgedrehter Thermostatventile nur ungleichmäßig warm werden oder sogar ganz kalt bleiben. Es gibt jedoch noch weitere Anzeichnen, die auf eine kaputte Heizung hinweisen können, beispielsweise:
- Die Heizung macht Geräusche.
- Die Heizung tropft.Das Heizsystem lässt sich nicht einschalten/ausschalten.
- Das Heizsystem schaltet sich immer wieder ab.
- Die Heizsystem zeigt eine Störungsmeldung beziehungsweise einen Fehlercode an.
Heizung defekt – was ist zu tun?
Wie Sie sich verhalten sollten, wenn die Heizung defekt ist, hängt von Ihren Wohnverhältnissen ab. Eigentümer beziehungsweise Anlagenbetreiber müssen zunächst herausfinden, ob es sich um ein ernstes Problem handelt. Insbesondere durch falsche Einstellungen oder Fehler in der Handhabung verursachte Defekte lassen sich oftmals relativ leicht beheben. Welche Vorgehensweise sich bei verschiedenen Problematiken empfiehlt, zeigt die nachfolgende Tabelle auf:
Problem
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Lösungsansatz
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---|---|
Heizung wird nur oben warm | Heizung entlüften |
Heizkörper wird nicht warm | Thermostatventil prüfen und gegebenenfalls Ventilstift lösen |
Brennstoff ist aufgebraucht oder wird nicht korrekt zugeführt | Füllstandanzeige prüfen und gegebenenfalls Tank auffüllen |
Heizkurve nicht passend justiert | Heizkurve neu einstellen |
Heizanlage läuft im Sommerbetrieb | Auf Winterbetrieb umstellen |
Zu geringer Wasserdruck | Manometer prüfen und gegebenenfalls Heizwasser nachfüllen |
Störungsmeldung | Heizungsmonteur verständigen |
Komponente der Heizungsanlage kaputt, falsch eingestellt oder verschmutzt | Heizungsmonteur verständigen |
Wer nicht über die notwendigen Fachkenntnisse verfügt, um entsprechende Defekte selbst zu beheben, sollte auf die Expertise eines Fachmanns zurückgreifen. Selbiges gilt für Situationen, in denen die Ursache sich nicht eindeutig erkennen lässt.
Heizung defekt in einer Mietwohnung: Unverzüglich den Vermieter kontaktieren
Liegt in einer Mietwohnung ein Heizungsdefekt vor, der sich mittels einfacher Lösungsversuche nicht beheben lässt, sollten Betroffene umgehend ihren Vermieter darüber in Kenntnis setzen und eine schnelle Reparatur fordern. Schließlich haben Mieter einen Anspruch auf warme Räume. Insbesondere in der Heizperiode ist es daher unabdingbar, den Defekt zeitnah zu beheben. Die Heizungsanlage muss gewährleisten, dass sich mindestens eine Raumtemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius erreichen lässt. In Räumen wie dem Flur oder dem Schlafzimmer gilt dagegen eine Mindesttemperatur von 18 bis 20 Grad Celsius.
Wer zahlt: Mieter oder Vermieter?
In der Regel muss der Vermieter für die Reparaturkosten aufkommen. Sollte dieser auf die Meldung nicht reagieren oder sich nachweislich nicht erreichen lassen, können Sie ihm eine Frist setzen, um die Reparaturarbeiten zu organisieren. Falls das Ultimatum verstreicht, dürfen Sie selbst einen geeigneten Handwerker auf Kosten des Vermieters beauftragen. Falls der Eigentümer die Kostenübernahme verweigert, ist es möglich, den ausgelegten Betrag mit Mietzahlungen zu verrechnen.
Der Eigentümer muss jedoch nur im Falle einer tatsächlich erforderlichen Reparatur zahlen. Sollte der Vermieter einen Nachweis erbringen, dass der Mieter den Heizungsausfall verursacht hat, muss dieser die Kosten tragen.
Wann ist eine Mietminderung möglich?
Ist die Heizung kaputt, können Sie die Miete prinzipiell nur mindern, wenn die Raumtemperatur niedriger als gefordert ausfällt – also in der Heizsaison. Bei einer kurzzeitigen Unterbrechung ist es für gewöhnlich nicht möglich, eine Mietminderung zu verlangen. Diese Option besteht lediglich, wenn die Heizung für die Dauer von mindestens 48 Stunden defekt ist oder die Temperatur in der Wohnung generell zu niedrig ausfällt.
Welche Minderungsquote als angemessen gilt, entscheiden die Umstände im konkreten Einzelfall. Fällt die Heizung beispielsweise im Winter über einen längeren Zeitraum aus, sind zwischen 70 bis 100 Prozent Mietminderung möglich. Liegt die Raumtemperatur konstant etwas unter 20 Grad Celsius, gelten 20 bis 30 Prozent als angebracht. Die Minderung bezieht sich jedoch nicht auf den kompletten Monat, sondern lediglich auf den Zeitraum des Ausfalls. Daher empfiehlt sich diese Vorgehensweise eher, wenn der Defekt für längere Zeit besteht.