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Gaszähler ablesen: So funktioniert's

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Damit der Energieversorger die Jahresabrechnung erstellen kann, müssen Verbraucher ihren Gaszähler ablesen. Andernfalls schätzt der Gaslieferant den Verbrauch, was meist nicht im Sinne des Kunden ist. Den Zählerstand zu erfassen, empfiehlt sich jedoch auch bei einem Anbieterwechsel, bei einem Umzug und zur Kontrolle des aktuellen Gasverbrauchs. Wie Sie Ihren Gaszähler richtig ablesen, erfahren Sie in diesen Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gaszähler ist ein weißer oder grauer Kasten, der aus Metall besteht und sich für gewöhnlich im Raum mit den Hausanschlüssen (meist im Keller) befindet.
  • Wenn Sie den Gaszähler ablesen, müssen Sie die Zählernummer und den Zählerstand erfassen, wobei nur die Stellen vor dem Komma von Bedeutung sind.
  • Ein Gaszähler erfasst die genutzte Menge des Brennstoffs in Kubikmetern, wohingegen die Jahresabrechnung den Verbrauch in Kilowattstunden ausweist.
  • Für das Eichen beziehungsweise Wechseln eines Gaszählers ist der Versorger beziehungsweise Netzbetreiber verantwortlich.

Wie sieht der Gaszähler aus?

Beim Gaszähler handelt es sich im Regelfall um einen weißen beziehungsweise grauen Kasten mit Sichtfenster, der ein Gehäuse aus Metall hat und über zwei Rohre Zugang zum Gasnetz erhält. Ein Stromzähler ist hingegen in der Regel in einem dunklen Plastikkasten untergebracht. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass der Stromzähler den Verbrauch in Kilowattstunden anzeigt, wohingegen ein Gaszähler die verbrauchte Menge in Kubikmetern angibt.

Wo finde ich den Gaszähler?

In den meisten Fällen befindet sich der Gaszähler im Raum mit den Hausanschlüssen, also im Keller. Falls im Gebäude keine Kellerräume vorhanden sind, finden Sie den Zähler normalerweise an einer unauffälligen Stelle oder in einem wenig genutzten Zimmer im Erdgeschoss. Bei einer Immobilie mit Etagenheizung sollten Sie dagegen im Eingangsbereich der Wohnung nachschauen, wenn Sie den Gaszähler ablesen möchten.

Den Gaszähler richtig ablesen

Damit der Netzbetreiber dem Gaslieferanten mitteilen kann, wie hoch der Verbrauch in einer gewissen Abrechnungsperiode ausgefallen ist, benötigt er die Zählernummer und den Zählerstand.

Jeder Zähler besitzt eine einmalige Nummer, die aus sechs bis zehn Ziffern besteht und eine eindeutige Zuordnung zu einem bestimmten Haushalt beziehungsweise Kunden ermöglicht. Die Zählernummer befindet sich für gewöhnlich im unteren Bereich des Sichtfensters in direkter Nähe zum auf dem Gerät angebrachten Strichcode. Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Sie die richtige Zahlenkombination aufgeschrieben haben, sollten Sie diese mit der auf einer früheren Rechnung angegebenen Nummer vergleichen.

Den Zählerstand können Verbraucher an dem rollenden Zählwerk des Erfassungsgeräts ablesen. Der in Kubikmetern angegebene Wert ändert sich im laufenden Betrieb ständig, was jedoch auf das Ablesen keinen Einfluss hat. Für den Gasanbieter sind nämlich lediglich die Stellen vor dem Komma – also vor dem rot markierten Bereich – von Bedeutung. Wenn Sie den Gaszähler ablesen, brauchen Sie die Nachkommastellen daher nicht notieren.

Den Gasverbrauch von Kubikmetern in Kilowattstunden umrechnen

Obwohl Gaszähler den Verbrauch in Kubikmetern anzeigen, gibt der Energieanbieter die verbrauchte Menge auf der Rechnung in Kilowattstunden an. Dieser Umstand erklärt sich dadurch, dass es sich bei Erdgas um ein Naturprodukt handelt, dessen Energiegehalt und Volumen je nach Förderquelle unterschiedlich ausfällt. Verbraucher haben jedoch die Möglichkeit, den Gasverbrauch in Eigenregie umzurechnen. Das funktioniert mit folgender Formel:

  • Gasverbrauch in Kilowattstunden = Gasverbrauch in Kubikmetern x Brennwert x Zustandszahl

Der Brennwert liegt je nach Qualität des Gases zwischen acht und zwölf Kilowattstunden je Kubikmeter (kWh/m³). Die Zustandszahl berücksichtigt möglicherweise vorhandene Volumenabweichungen, die im Betriebszustand auftreten können. Meist fallen die Abweichungen jedoch relativ gering aus, weshalb die Variable im Regelfall einen Wert von 0,9 oder 1,0 annimmt. Angaben zum Brennwert und zur Zustandszahl können Sie Ihrer letzten Gasrechnung entnehmen oder über den Netzbetreiber in Erfahrung bringen.

Gaszähler defekt: Wer haftet?

Defekte Gaszähler stellen eher eine Ausnahme dar. Ob ein Zähler noch funktionstüchtig ist, können die Eichbehörden und weitere autorisierte Stellen im Zuge einer Befundprüfung feststellen. Der Verbraucher muss nur dann die Kosten übernehmen, wenn der Gaszähler noch ordnungsgemäß funktioniert – die Prüfung also unnötig war.

Wie Energieunternehmen bei Messfehlern verfahren müssen, regelt Paragraph 18 der Gasgrundversorgungsverordnung (GVV). Wenn der Zähler den Verbrauch nicht mehr korrekt erfasst und sich dieser nicht einwandfrei feststellen lässt, gibt es zwei Möglichkeiten: Der Versorger kann den Durchschnittsverbrauch aus den Ablesezeiträumen vor und nach der Feststellung des Fehlers bilden oder den Verbrauch auf Grundlage der Vorjahresrechnung abschätzen. Besteht der Messfehler über einen längeren Zeitraum, verjähren eventuelle Ansprüche des Gaslieferanten nach drei Jahren.

Wie oft muss der Gaszähler ausgetauscht werden?

Wie Strom- und Wasserzähler unterliegen auch Gaszähler dem Eichgesetz. Dieses sieht vor, dass die Gasversorger Zähler nach acht Jahren nacheichen müssen. Demzufolge besteht zumindest theoretisch die Notwendigkeit, die Gaszähler auszubauen und mitzunehmen, sie zu kontrollieren und gegebenenfalls neu einzustellen sowie die Geräte im Anschluss wieder einzubauen. Außerdem wäre es erforderlich, zur Überbrückung ein Ersatzgerät zu installieren. Da diese Vorgehensweise viel zu aufwendig ist, tauschen die Gaslieferanten den Zähler zum Ende der Eichgültigkeitsdauer für gewöhnlich einfach aus.

Existiert ein Vertrag mit einem Gasversorger, ist das Unternehmen für die Eichung zuständig. Läuft der Gasvertrag über den Vermieter, steht dieser in der Verantwortung. Allerdings kommt es nach acht Jahren nicht immer zu einem Wechsel der Gaszähler, da es dem Energielieferanten prinzipiell möglich ist, die Eichgültigkeit der Geräte zu verlängern. Dazu muss die zuständige Stelle die Messrichtigkeit einer Baureihe von Zählern durch eine Stichprobe vor Ablauf der Frist bestätigen, wodurch sich die Gültigkeitsdauer der Geräte um vier Jahre verlängert.

Wer bezahlt den Austausch des Gaszählers?

Wenn der Energielieferant den Wechsel des Zählers veranlasst, entstehen Verbrauchern keine Kosten. Selbiges gilt für den Fall, dass die Gasversorgung über den Vermieter läuft. Anders gestaltet sich die Situation, wenn der Gaslieferant den Zähler auf Wunsch des Kunden austauscht.