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Feuerstättenschau: Kosten, Intervall & Tätigkeit

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Wer eine Immobilie besitzt oder ein Haus kaufen beziehungsweise bauen möchte, muss früher oder später eine Feuerstättenschau durchführen lassen. Denn der Gesetzgeber sieht vor, Feuerungsanlagen vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Dabei beschränkt sich die Begutachtung nicht nur auf die Feuerstätten selbst, sondern umfasst auch noch einige weitere Bereiche.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Feuerstättenschau handelt es sich um eine per Gesetz vorgeschriebene Begutachtung der Heizungsanlagen eines Hauses, für die stets der Bezirksschornsteinfeger verantwortlich ist.
  • Nach der Prüfung erstellt der Schornsteinfeger einen Feuerstättenbescheid, der auflistet, welche Arbeiten an den Feuerungsanlagen notwendig sind und bis wann diese erfolgen sollen.
  • Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz schreibt vor, dass die Feuerstättenschau in sieben Jahren zwei Mal erfolgen und zwischen den Kontrollen ein Zeitraum von drei Jahren liegen muss.
  • Welche Kosten die Begutachtung verursacht, listet die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) detailliert auf.

Was ist die Feuerstättenschau?

Die Feuerstättenschau ist eine gesetzlich vorgeschriebene Inspektion sämtlicher Feuerungsanlagen in einem Gebäude. Die Begutachtung umfasst sowohl Kamine und Kachelöfen als auch Heizungen. Wie sich in Paragraph 14 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) nachlesen lässt, ist für eine Feuerstättenschau stets der Bezirksschornsteinfeger verantwortlich. Die Ergebnisse der Kontrolle fasst der Schornsteinfeger im sogenannten Feuerstättenbescheid zusammen. Folglich dient eine Feuerstättenschau dazu, die Betriebs- und Brandsicherheit von Heizungssystemen zu bescheinigen. Eine derartige Vorgabe ist erforderlich, da thermische Belastungen und Rostbildung zum Verschleiß der Feuerungsanlage führen können.

Was überprüft der Bezirksschornsteinfeger im Zuge einer Feuerstättenschau?

Prinzipiell führt der Bezirksschornsteinfeger die Feuerstättenschau bei allen vorhandenen Anlagen im Gebäude durch. Welcher Brennstoff jeweils zum Einsatz kommt, ist in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung. Die Beschauung umfasst auch selten genutzte sowie stillgelegte Feuerungsanlagen. Darüber hinaus prüft der Kaminkehrer:

  • den Zustand der dazugehörigen Abgasanlagen, Schornsteine sowie Lüftungsanlagen
  • die Einhaltung der Brandschutzabstände zu brennbaren Baukomponenten
  • den Aufstellraum sowie die Verbrennungsluft- und die Brennstoffversorgung
  • Sicherheitseinrichtungen, beispielsweise Leitern und Trittbretter
  • den Zustand der Feuerstätte(n)
  • Zusatzeinrichtungen wie etwa nicht brennbare Vorlagen vor Feuerungsöffnungen

Was steht im Feuerstättenbescheid?

Hat der Bezirksschornsteinfeger die Feuerstättenschau durchgeführt, stellt er dem Besitzer der Anlage den Feuerstättenbescheid aus. Das Dokument bietet eine tabellarische Übersicht darüber, in welchen zeitlichen Abständen Kehr-, Mess- oder Wartungsarbeiten anfallen und welche terminlichen Fristen für die Durchführung der Maßnahmen gelten. Die Tabelle weist folgenden Aufbau auf:

  • Spalte 1: Auflistung der vorhandenen Feuerungsanlagen
  • Spalte 2: Auflistung der terminlichen Fristen
  • Spalte 3: Auflistung der notwendigen Arbeiten

Für Immobilieneigentümer wichtig zu wissen: Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 sind Hausbesitzer dafür verantwortlich, die entsprechenden Arbeiten fristgerecht durchführen zu lassen. Wer eine Frist verpasst, erhält im besten Fall ein Erinnerungsschreiben des Bezirksschornsteinfegers. Es kann jedoch ebenso passieren, dass sich das Ordnungsamt meldet, was ein Bußgeld zur Folge hat.

Wie oft muss eine Feuerstättenschau erfolgen?

Paragraph 14 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes gibt auch Auskunft über die vorgeschriebenen Intervalle für die Feuerstättenschau. Diese muss innerhalb einer Zeitspanne von sieben Jahren zwei Mal erfolgen. Dabei haben Hausbesitzer zu berücksichtigen, dass zwischen den Prüfungen mindestens drei Jahre vergehen.

Darüber hinaus ist eine Feuerschau sowohl bei der Errichtung einer neuen Feuerstätte als auch bei einer Änderung des Heizverhaltens notwendig. Wer beispielsweise damit beginnt, einen vorher nur selten betriebenen Kamin regelmäßig zu nutzen, muss folglich einen Termin mit dem Bezirksschornsteinfeger vereinbaren.

Was kostet eine Feuerstättenschau?

Mit welchen Kosten eine Feuerstättenschau einhergeht, legt die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) fest. Sie listet für verschiedene Tätigkeiten Arbeitswerte auf, die je nach Bundesland einer Vergütung zwischen 92 Cent und 1,01 Euro entsprechen. In einigen Bundesländern kommt noch die Mehrwertsteuer hinzu. Einen Überblick über die Arbeitswerte bei einer Feuerstättenschau gibt die folgende Tabelle:

Tätigkeit
Arbeitswerte (AW)
Feuerstättenschau Grundwert einschließlich einer Nutzungseinheit 11,7
Grundwert für jede zusätzliche Nutzungseinheit 4,0
Feuerstättenschau an Abgasanlagen pro begonnenem Meter 1,0
Zuschlag für jede weitere Feuerstätte 6,0

Welche Kosten bei einer Feuerstättenschau anfallen, lässt sich folglich schwer verallgemeinern. Der finanzielle Aufwand hängt nämlich einzig und allein von den Gegebenheiten vor Ort ab. Zudem können verschiedene Zusatzkosten anfallen, etwa wenn sich das Gebäude in einer schwer zugänglichen Lage befindet oder die Prüfung an einem Feiertag beziehungsweise außerhalb gewöhnlicher Arbeitszeiten (8 bis 18 Uhr) stattfindet. Weitere Kosten verursacht der Feuerstättenbescheid. Hierfür kommen im ungünstigsten Fall etwa 30 Euro zusammen, wie die nachfolgende Tabelle veranschaulicht:

Tätigkeit
Arbeitswerte (AW)
Ausstellung des Feuerstättenbescheids oder Änderung an diesem – bis zu drei Feuerungsanlagen 10,0
Ausstellung des Feuerstättenbescheids oder Änderung an diesem – mehr als drei Feuerungsanlagen 2,0 je Feueranlage, maximal 30,0
Zusätzliche Ausstellung eines Feuerstättenbescheids Etwa 2,0

Die Vorgaben der Feuerstättenverordnung beachten

Die Feuerstättenverordnung legt Regeln für den Betrieb und die Ausgestaltung entsprechender Anlagen fest. Darüber hinaus definiert die Verordnung, welche Sicherheitsbestimmungen für Feuerstätten gelten. Dies betrifft insbesondere die zulässigen Emissionswerte. Bei der Anschaffung eines entsprechenden Systems müssen Hausbesitzer daher prüfen, ob dieses der Feuerstättenverordnung unterliegt und ob die Anlage den geltenden Bestimmungen gerecht wird. In der Praxis ist dies beispielsweise bei der Anschaffung eines Kamins oder Kachelofens relevant. Von entscheidender Bedeutung ist es dabei, die Einhaltung der Grenzwerte nachzuweisen.