Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Zu hohe Gasrechnungen: E.ON muss 75.000 Euro zurückzahlen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Hamburg - Aufgrund überhöhter Rechnungen muss der Gasversorger E.ON Hanse Vertrieb nun rund 75.000 Euro an seine Kunden zurückzahlen. Die Verbraucherzentrale hatte im Namen von 55 Gaskunden vor dem Hamburger Landgericht um die aus ihrer Sicht seit 2004 zu viel gezahlten Beträge gestritten.

Die E.ON-Kunden hatten wie etwa 50.000 weitere ihre Zahlungen ausdrücklich unter Vorbehalt geleistet. Nach Erhalt der Zahlung werde das Geld abzüglich der eigenen Kosten von den Verbraucherschützern an die Kunden weitergeleitet.

Gegen das neuerliche Urteil werden Rechtsmittel geprüft, sagte ein Sprecher des Unternehmens in München. Dagegen forderte die Verbraucherzentrale, dass E.ON Hanse dem Urteil schnell Folge leisten und auf eine Berufung verzichten solle.

Damit ist allerdings immer noch nicht die Frage geklärt, ob E.ON Hanse den Kunden tatsächlich überhöhte Preise abverlangt hat. Bislang haben sich die Gerichte bei ihrer Entscheidung darauf gestützt, dass die Preisklausel in den E.ON-Verträgen zu unbestimmt und damit unwirksam sei. Die Musterklage der Verbraucherzentrale gegen die Gaspreise von 2005, die großes öffentliches Interesse auf sich gezogen hatte, ist nach wie vor nicht entschieden und liegt in zweiter Instanz beim Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG).