Wasserschaden vermeiden: Heizung nie komplett abdrehen
Lundquist Neubauer
Stand: 13.02.2018
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Kiel - Bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt besteht die Gefahr, dass Wasserleitungen platzen. Die Folge können Wasserschäden sein, warnt das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung. Auch wenn jemand nur für ein paar Tage verreist, sollten die Räume ausreichend beheizt sein. Dabei reicht es oft nicht, seine Heizung nur auf das Frostsymbol zu stellen.
Bei längerer Abwesenheit sollte man zusätzlich die wasserführenden Leitungen vollständig entleeren und trockenblasen - das gilt auch für Außenwasserhähne und deren Zuleitungen. Denn durch Frost kann in Trinkwasser- und Heizungsinstallationen der Druck stark ansteigen. Zusätzlich ist empfehlenswert, dass eine vertraute Person ab und an bei der Immobilie vorbei schaut und die Beheizungen kontrolliert.
Leerstehende Immobilien sind besonders gefährdet. Ausreichend beheizen sollte man in der Frostperiode aber auch Dachböden oder einzelne Zimmer, die etwa nach dem Auszug der Kinder selten genutzt werden.
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Eine Kilowattstunde (kWh) Gas kostet für private Verbraucher durchschnittlich knapp 10 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Gasversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
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Erdgas für private Verbraucher wird meistens in einem Gastarif abgerechnet, der aus einem festen Grundpreis pro Monat und aus einem Preis pro verbrauchte Kilowattstunde (kWh) besteht. Zusammengerechnet kostet eine Kilowattstunde (kWh) Gas ungefähr 8 bis 12 Cent. Es gibt jedoch große Unterschiede je nach Region und Gasversorger. Daher sollten private Verbraucher regelmäßig die Gaspreise vergleichen und einen möglichst günstigen Gastarif mit empfehlenswerten Bedingungen wählen.