Verklagte E.ON Hanse Gaskunden stehen kurz vor Prozessgewinn
Stand: 11.11.2010
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Kiel - 2008 hatte der norddeutsche Energieversorger E.ON Hanse angekündigt, alle Kunden zu verklagen, die die seit 2004 zum Teil erheblichen Erhöhungen des Gaspreises nicht zahlen wollten. Das Unternehmen machte seine Drohung wahr und zog nach Schätzung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vermutlich mehr als 1.000 Kunden vor Gericht - verlor jedoch in der ersten Instanz nahezu alle Verfahren. E.ON Hanse legte Berufung ein, die nun in der zweiten Instanz vor den Landgerichten verhandelt wird.
Teilweise bietet E.ON Hanse in den Berufungsverhandlungen Vergleiche an und verzichtet gegen Übernahme aller Prozesskosten auf einen Großteil der ursprünglichen Klageforderung. Ein anderer Teil der Preiswiderständler ist nicht verklagt worden. Stattdessen werden diese Gaskunden außergerichtlich per Anwaltsschreiben aufgefordert die gekürzten Beträge zu bezahlen oder sie erhalten, ebenfalls per Anwaltsschreiben, ein Vergleichsangebot, worin E.ON Hanse auf einen geringen Teil der geforderten Beträge verzichtet.
"Wir warnen davor, dem Versorger durch den Abschluss eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs aber auch durch die Bezahlung der gekürzten Beträge übereilt entgegenzukommen", so Thorsten Meinicke von der Verbraucherzentrale. Denn Orientierungspunkt für den Ausgang der jetzt vor den Landgerichten laufenden Berufungsverfahren wird das parallel laufende Sammelklage-Berufungsverfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht sein. Das Oberlandesgericht hat mit seinem Beschluss vom 12. Oktober 2010 (Az. 13 U 211/09) einen Prozessgewinn der dort klagenden Kunden angekündigt, dieser Rechtsprechung werden sich auch die Landgerichte in ihren Berufungsverfahren mit großer Wahrscheinlichkeit anschließen.
"Wegen der sehr guten Erfolgsaussichten vor Gericht besteht nach unserer Auffassung keine Notwendigkeit hier mit E.ON Hanse Vergleiche abzuschließen. Nur wenn die Preiskürzung unterhalb des Preises bei Vertragsbeginn liegt, was kaum vorkommen dürfte, ist Raum für einen Vergleich", so Meinicke weiter.